Fördermöglichkeit

Aufstiegsstipendium

Sie haben nach dem Abschluss Ihrer Berufsausbildung bereits Berufserfahrung gesammelt und wollen nun noch ein Studium beginnen? Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann Sie hierbei unterstützen.

Worum geht es?

Das Aufstiegsstipendium fördert Berufserfahrene bei einem ersten akademischen Studium bis zum ersten Abschluss, in der Regel dem Bachelor-Abschluss.
Eine Besonderheit: Das geförderte Studium kann in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden, etwa mit Studienzeiten am Abend und am Wochenende oder als Fernstudium, sodass es gut mit dem Beruf in Einklang gebracht werden kann.

Wer wird gefördert?

Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. Das ist unter anderem möglich mit einem besonders guten Ergebnis in der Berufsabschlussprüfung oder bei einer Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister/-in, Fachwirt/-in). Weitere Möglichkeiten sind eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.
Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen.
Interessant: Es gibt keine Altersgrenze für eine Bewerbung. Das Stipendium fördert altersunabhängig Menschen, die mitten im Berufsleben stehen und den Schritt in ein Studium gehen wollen.
Alle Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie bei der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB).