Fortbildungsprüfungen A - Z

Tourismusfachwirt/in, Geprüfte/r

Geprüfte Tourismusfachwirte können in den verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft, insbesondere in Tourismusunternehmen und -verbänden, betriebs- und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente nutzen, Dienstleistungsprozesse anforderungsgerecht und kundenorientiert gestalten und hierfür mit internen und externen Partnern zusammenarbeiten.
Grundlage: Verordnung vom 9. Februar 2012

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2024 2025
Situationsaufgabe 1
14. März
29. Okt.
13. März
29. Okt.
Situationsaufgabe 2
15. März
30. Okt.
14. März
30. Okt.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 663 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um folgende Aufgaben eines Gepr. Tourismusfachwirts verantwortlich auszuüben:
  1. Erkennen von Trends und Entwicklungen des touristischen Marktes,
  2. Gestalten touristischer Leistungserstellungsprozesse
  3. Konzipieren, Durchführen und Nachbereiten von Marketingmaßnahmen
  4. Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren von Projekten einschließlich des Planens und Durchführens von touristischen Veranstaltungen,
  5. Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen sowie Entwickeln von Zielen für den eigenen Verantwortungsbereich,
  6. Ermitteln und Beurteilen steuerungsrelevanter Daten,
  7. Vorbereiten der Budget- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten,
  8. Planen, Organisieren, Steuern und Optimieren betrieblicher Abläufe und Prozesse,
  9. Einsetzen von Steuerungs- und Controllinginstrumenten zur Erfassung, Bewertung und Optimierung von Leistungserstellungsprozessen,
  10. Mitarbeiter führen, fördern und qualifizieren durch Aus- und Weiterbildung,
  11. Durchführen von Qualitätsmanagementprozessen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Tourismusfachwirt“ oder „Geprüfte Tourismusfachwirtin“.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben eines Tourismusfachwirtes/ einer Tourismusfachwirtin haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Unternehmensführung und -entwicklung
  2. Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
  3. Personalführung und -entwicklung,
  4. Gestaltung des Marketingprozesses,
  5. Qualitäts- und Projektmanagement
  6. Leistungserstellung im Tourismus
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung wird in den genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der mündlichen als auch in der schriftlichen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht wurden.