Fortbildungsprüfungen A - Z
Restaurantmeister/in, Geprüfte/r
Geprüfte Restaurantmeister übernehmen als Fach- und Führungskraft die gästeorientierte Planung, Herstellung und Vermarktung gastronomischer Produkte und Dienstleistungen.
Grundlage: VO vom 5. August 2003, zuletzt geändert durch Art. 49 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGB i.S. 274)
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK zu Lübeck. Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 663 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation, folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Restaurantmeisters/ einer Geprüften Restaurantmeisterin als Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen gästeorientiert wahrnehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einstellen zu können:
- Disponieren, Einkaufen, Verwalten und Einsetzen von Produkten; Beachten von Qualitätsanforderungen und einschlägigen Rechtsvorschriften; Veranlassen der sachgerechten Lagerung von Waren, Werkstoffen und Hilfsmitteln; Überprüfen des Bestandes; Veranlassen der Instandhaltung von Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern;
- Selbstständiges Planen, Ausführen und Kontrollieren von gastorientierten Dienstleistungen; Durchführen von Kostenrechnung und Preiskalkulation; Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Herstellen von gastronomischen Produkten unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Aspekte;
- Erstellen von Marketingkonzepten; Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Aktionen; Beraten von Gästen und Führen von Verkaufsgesprächen;
- Einsetzen des Personals zur Gewährleistung eines termingerechten und wirtschaftlichen Arbeitens unter Beachtung der Lebensmittel- und Hygienevorschriften; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebsbereichen, Betrieben und Institutionen;
- Übertragen von Aufgaben unter Berücksichtigung fachspezifischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Eignung; Motivieren, Führen und Fördern der Mitarbeiter; Fördern der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter; Zusammenarbeiten mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat;
- Durchführen erforderlicher Maßnahmen des Infektionsschutzes, des Arbeitsschutzes, insbesondere der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den mit Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen innerhalb und außerhalb des Betriebes; Erkennen betriebsbedingter Umweltbelastungen und Beachten der Umweltschutzbestimmungen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Restaurantmeister” bzw. “Geprüfte Restaurantmeisterin".
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen " ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikation" ist zuzulassen, wer
- die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
- in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Praktische Prüfung" ist zuzulassen, wer
- den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt hat und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
- in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre nachweist.
Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
- Praktische Prüfung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsfeldspezifische Qualifikation:
- Gäste betreuen und beraten
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Gäste bewirten
- Fachgespräch
Diese Prüfungen werden schriftlich und mündlich durchgeführt.
Praktische Prüfung
Im Prüfungsteil "Praktische Prüfung" sind zwei Situationsaufgaben zu bearbeiten, die vollständige Handlungen beinhalten, wie sie für die betriebliche Praxis des Restaurantmeisters/der Restaurantmeisterin typisch sind. Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Produkte und Dienstleistungen aus dem Servicebereich planen, vermarkten und kontrollieren zu können. Es sollen die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt und deren Qualität sichergestellt werden.
Die erste Situationsaufgabe ist schriftlich und praktisch, die zweite praktisch und mündlich zu bearbeiten.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
- in jedem Qualifikationsbereich des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“,
- in jedem Qualifikationsschwerpunkt und im situationsbezogenen gastorientierten Fachgespräch des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen“ und
- in jeder der beiden Situationsaufgaben des Prüfungsteils „Praktische Prüfung“.
Zulassung und Anmeldung
Weitere Informationen
- DIHK Bildungs-gGmbH: Prüfungen A-Z (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/)
- Fortbildungsverordnung (Link: http://bundesrecht.juris.de/restmeistprv/)
- Rahmenplan mit Lernzielen DIHK (Link: https://www.dihk-verlag.de/rahmenplaene.html)