Fortbildungsprüfungen A - Z

Meister/in für Schutz und Sicherheit, Geprüfte/r

Geprüfte Meister/innen für Schutz und Sicherheit sind befähigt, in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Grundlage: Verordnung vom 26. März 2003

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK zu Kiel.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit und damit die Befähigung:
  • in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  • sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit wahrnehmen zu können:
  • Planen und Organisieren von Sicherheits- und Ordnungsaufgaben unter Berücksichtigung technischer,wirtschaftlicher, rechtlicher, personeller und sozialer Rahmenbedingungen;
  • Durchführen von Sicherheitsanalysen und Entwickeln von Sicherheitskonzepten; Übertragen von Sicherheits- und Ordnungsaufgaben auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung;
  • Führen und Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; dazu gehören ihre Einführung in neue Arbeitsbereiche, ihre Anleitung zu selbstständigem und verantwortlichem Handeln, ihre Vorbereitungauf besondere psychologische Anforderungen ihrer Tätigkeit sowie die verantwortliche Ausbildung von Auszubildenden;
  • Überwachen von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen; Sicherstellen der Kontrollen der eingesetztenTechnik hinsichtlich ihrer Eignung und Funktion;
  • Steuern der Arbeitsabläufe; Überwachen der Kosten und der Arbeitsleistung; Koordinieren von Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten;
  • Sicherstellen qualitätssichernder Maßnahmen; in enger Zusammenarbeit mit den für die Sicherheitzuständigen Fachkräften die Einhaltung der Arbeits-, Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriftengewährleisten; sensibilisieren der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Belange des Informations- und Datenschutzes.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 der Verordnung soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung haben.

Gliederung der Prüfung

Die Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit umfasst:
  • die Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
  • den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen” mit den Prüfungsbereichen:
    • Rechtsbewusstes Handeln
    • Betriebswirtschaftliches Handeln
    • Zusammenarbeit im Betrieb
  • den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” mit den Handlungsbereichen:
    • Schutz- und Sicherheitstechnik
    • Organisation
    • Führung und Personal
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nachzuweisen.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen wurden und im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" in allen Handlungsbereichen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.