Fortbildungsprüfungen A-Z

Logistikmeister/in, Geprüfte/r

Geprüfte Logistikmeister können sich in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern auf neue Methoden und Systeme in der Logistik einstellen und den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitgestalten.
Grundlage: Verordnung vom 25. Januar 2010

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2024 2025
Grundlegende Qualifikationen
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
2. Mai
6.
Nov.
29.
April
5.
Nov.
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
3. Mai
7.
Nov.
30.
April
6.
Nov.
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe
(Schwerpunkt: Logistikprozesse)
16. Mai
21.
Nov.
13.
Mai
17.
Nov.
2. Situationsaufgabe
(Schwerpunkt: betriebliche Organisation und Kostenwesen)
17. Mai
22.
Nov.
14.
Mai
18.
Nov.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 663 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Logistikmeister/ zur Geprüften Logistikmeisterin und damit die Befähigung:
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neuen Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Logistikmeisters/ einer Geprüften Logistikmeisterin wahrzunehmen:
  1. Planen, Steuern und Überwachen logistischer Prozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Anforderungen;
  2. Mitwirken bei der Konzeption, Gestaltung und Weiterentwicklung logistischer Prozesse;
  3. Mitwirken bei der Spezifikation und Einführung von technischen Systemen;
  4. Gewährleisten der Einsatzfähigkeit von technischen Ressourcen;
  5. Sicherstellen des bedarfsgerechten Einsatzes von Eigen- und Fremdpersonal;
  6. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung;
  7. Wahrnehmen der Ausbildungsverantwortung;
  8. Fördern der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den am Logistikprozess Beteiligten;
  9. Fördern der Kundenorientierung;
  10. Gewährleisten der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes;
  11. Leiten von Projekten;
  12. Ableiten und Umsetzen von Qualitätszielen;
  13. Mitwirken beim arbeitsbereichsbezogenen Controlling.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss “Geprüfter Logistikmeister” bzw. “Geprüfte Logistikmeisterin”.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/ einer Geprüften Logistikmeisterin aufweisen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Qualifikation zum Geprüften Logistikmeister/ zur Geprüften Logistikmeisterin umfasst
  1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  2. Grundlegende Qualifikationen
  3. Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/ zur Geprüften Logistikmeisterin gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Grundlegende Qualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Grundlegende Qualifikationen:
  1. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Rechtsbewusstes Handeln
  4. Zusammenarbeit im Betrieb
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und Technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen:
  1. Logistikprozesse
  2. Betriebliche Organisation und Kostenwesen
  3. Führung und Personal
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
  1. in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“ und
  2. im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
    1. in jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
    2. im Fachgespräch.