Fortbildungsprüfungen A - Z
Industriemeister/in Fachrichtung Metall, Geprüfte/r
Geprüfte Industriemeister Metall überwachen den Produktionsprozess, planen Arbeitsabläufe und führen Mitarbeiter. Sie gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit.
Grundlage: Verordnung vom 12. Dezember 1997
Prüfungstermine
Prüfungstermine
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2024
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2025
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Basisqualifikationen
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten - Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Rechtsbewusstes Handeln |
02. Mai
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06. Nov. |
29. April |
05. Nov. |
- Betriebswirtschaftliches Handeln - Zusammenarbeit im Betrieb |
03. Mai
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07. Nov. |
30. April |
06. Nov. |
Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Technik |
22. Mai
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21. Nov. |
21. Mai |
20. Nov. |
2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation
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23. Mai
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22. Nov. |
22. Mai |
21. Nov. |
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 663 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technischorganisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss “Geprüfter Industriemeister” oder “Geprüfte Industriemeisterin” Fachrichtung Metall.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- in den unter "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall Nr. 3 mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und
- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß Paragraf 1 Absatz 3 haben.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/ zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Metall gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nachzuweisen.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Zulassung und Anmeldung
- IHK Flensburg: Zulassung/ Anmeldung zur Fortbildungsprüfung (Link: https://bildung.ihk-flensburg.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
- IHK zu Kiel: Zulassung/Anmeldung Industriemeister/in Fachrichtung Metall (Link: https://bildung.ihk-kiel.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
- IHK zu Lübeck: Zulassung/Anmeldung Geprüfte/r Industriemeister/in (Nr. 5410966)
Weitere Informationen
- DIHK Bildungs-gGmbH: Prüfungen A-Z (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/)
- Fortbildungsverordnung (Link: http://bundesrecht.juris.de/indmetmeistv_1997/)
- Rahmenplan mit Lernzielen DIHK (Link: https://www.dihk-verlag.de/rahmenplaene.html)