Aus- und Weiterbildung

Fachwirt/in für Marketing, Geprüfte/r

Geprüfte Fachwirte für Marketing können Geschäftsprozesse im Marketing gestalten und verbessern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität bewerten, Kunden beraten, Lösungen entwickeln und deren Umsetzung koordinieren.
Grundlage: Verordnung vom 21. August 2014

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2024 2025
Betriebliche Situationsbeschreibung
Aufgabenstellung 1
29. Feb.
1. Okt.
6. März
1.
Okt.
Betriebliche Situationsbeschreibung
Aufgabenstellung 2
1. März
2. Okt.
7.
März
2.
Okt.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Kompetenz vorhanden ist, eigenständig und verantwortlich vollständige und bereichsübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Marketing zu gestalten und zu verbessern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten, Kunden zu beraten, Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld zu berücksichtigen.
Es sollen folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  1. Marktinformationen zielgerichtet beschaffen, analysieren, bewerten, präsentieren und erläutern
  2. Marktentwicklungen prognostizieren und Marketingstrategien entwickeln
  3. zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Umsetzen von produkt- oder dienstleistungsbezogenen Marketingkonzepten
  4. Planen, Organisieren, Koordinieren, Kontrollieren und Optimieren von Projekten im nationalen und internationalen Umfeld
  5. Controlling und Qualitätssicherung im strategischen und operativen Marketing durchführen
  6. Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung
  7. Organisieren der Berufsausbildung
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Fachwirt für Marketing" oder "Geprüfte Fachwirtin für Marketing".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Gesamtprüfung beinhaltet eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung.
Die Prüfung bezieht sich auf folgende Handlungsbereiche:
  1. Marketingstrategien entwickeln
  2. Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen
  3. Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln
  4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten und aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.