Fortbildungsprüfungen A - Z
Bankfachwirt/in, Geprüfte/r
Geprüfte Bankfachwirte können kreditwirtschaftliche Sachverhalte umfassend bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen.
Grundlage: Verordnung vom 1. März 2000
Prüfungstermine
Prüfungstermine | 2024 | 2025 | ||
---|---|---|---|---|
Grundlegende Qualifikationen
|
18. März |
7. Okt. |
18. März |
15. Okt. |
Spezielle Qualifikationen (1 aus 3 Fächern)
|
19. März |
8. Okt. |
19. März |
16. Okt. |
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB) oder IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzt, die ihn befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll er kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen soll er organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/ Geprüfte Bankfachwirtin.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/ Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis im Sinne Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt und gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Grundlegende Qualifikationen
- Spezielle Qualifikationen
Grundlegende Qualifikationen
- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
- Betriebswirtschaft
- Volkswirtschaft
- Recht
Spezielle Qualifikationen
- Privatkundengeschäft
- Immobiliengeschäft
- Firmenkundengeschäft
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Zulassung und Anmeldung
- IHK zu Kiel: Zulassung und Anmeldung Bankfachwirte (Link: https://bildung.ihk-kiel.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
- IHK Flensburg: Zulassung und Anmeldung Bankfachwirte (Link: https://bildung.ihk-flensburg.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp?allowCookies=OK)
Weitere Informationen
- DIHK Bildungs-gGmbH: Prüfungen A-Z (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/)
- Fortbildungsverordnung (Link: http://bundesrecht.juris.de/bankfachwprv/)
- Rahmenplan mit Lernzielen DIHK (Link: https://www.dihk-verlag.de/rahmenplaene.html)