Fortbildungsprüfungen A - Z

Ausbildereignungsprüfung (AEVO)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb dieser berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.
Grundlage: Ausbilder-Eignungsverordnung ab 1. August 2009

Prüfungstermine und Anmeldung

Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an diejenige IHK, in deren Kammerbezirk Sie wohnen, arbeiten oder einen Vorbereitungslehrgang besuchen.

IHK Flensburg

Die IHK Flensburg führt überwiegend Tablet-Prüfungen durch und ist somit nicht an die bundeseinheitlichen Prüfungstermine gebunden.
Hier finden Sie eine Terminübersicht der in Flensburg und Heide stattfindenden Prüfungen sowie die Anmeldung.

IHK zu Kiel

Die IHK zu Kiel prüft an den bundeseinheitlichen Terminen. Diese Prüfungstermine sind in der Regel jeweils am ersten Dienstag eines jeden Monats. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, findet die Prüfung am zweiten Dienstag des Monats statt. Der Anmeldeschluss ist sechs Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung.
Die Prüfung findet an den Standorten Kiel, Rendsburg und Elmshorn statt. Im Januar und August 2024 finden keine Prüfungen statt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online.

IHK zu Lübeck

Die IHK zu Lübeck führt überwiegend Tablet-Prüfungen durch und ist somit nicht an die bundeseinheitlichen Prüfungstermine gebunden. Geprüft wird in der Regel jeden ersten Dienstag und Mittwoch im Monat.
Die Anmeldung erfolgt online.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 663 KB). Diese Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung sofort fällig.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Ausbildungsprüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile.

a. Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus einer 180-minütigen bundeseinheitlichen Klausur.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung stellt das Endergebnis des schriftlichen Prüfungsteils dar. Es gibt keine mündliche Ergänzungsprüfung im Falle einer nicht ausreichenden schriftlichen Leistung.
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte = ausreichend erzielt wurden. Werden weniger als 50 Punkte erzielt, ist dieser Prüfungsteil (damit auch die AEVO-Gesamtprüfung) nicht bestanden. Unabhängig davon kann jedoch der praktische Prüfungsteil absolviert werden.
Geschriebene Klausuren/Prüfungssätze werden nicht veröffentlicht.
Für die schriftliche Ausbildereignungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
  • dokumentenechtes Schreibmaterial
  • Lineal
  • netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner
  • unkommentierte Gesetzestexte zur Berufsbildung (Gesetzessammlungen, in denen diese Gesetze Bestandteil sind) mit folgenden Inhalten, zum Beispiel:
    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
    • Berufsbildungsgesetz
    • Betriebsverfassungsgesetz
    • Bundesurlaubsgesetz
    • Mutterschutzgesetz
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
    • Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung – BKAZVO
    • Musterprüfungsordnungen
    • Handwerksordnung
Es dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Der Prüfungsteilnehmer sollte mit der Gesetzessammlung bereits im Lehrgang gearbeitet haben. Die Aufgaben sind so gestaltet, dass deren Lösung prinzipiell auch ohne die Nutzung von Gesetzestexten möglich ist.
Achtung: Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich!

b. Praktische Prüfung

Dauer: maximal 30 Minuten
Präsentation und Fachgespräch ODER
Praktische Durchführung einer Ausbildungssituation (Unterweisung) und Fachgespräch

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der einzelnen Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Im Falle der Wiederholung ist eine Anrechnung eines bestandenen Prüfungsteils möglich. Da keine Zulassungsvoraussetzungen festgelegt sind, kann ein Prüfungsverfahren mehrmals durchlaufen werden. Anrechnungen können über ein Prüfungsverfahren hinaus jedoch nicht erfolgen.

Zeugnis

Über die bestandene Prüfung ist dem Prüfungsteilnehmer ein Zeugnis auszustellen, aus dem hervorgeht, dass er die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dieser Verordnung nachgewiesen hat. Ebenfalls erhält der Prüfungsteilnehmer ein Zeugnis mit Einzelergebnissen.