Weiterbildung
Möglichkeiten der Förderung
Die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen sind vielfältig und meist abhängig von den Rahmenbedingungen des gewählten Lehrganges sowie vom jeweiligen Personenkreis, der sie in Anspruch nehmen möchte.
Entscheidende Kriterien für die Wahl einer Förderung sind zum Beispiel:
- der Beschäftigtenstatus
- der Notendurchschnitt einer Berufsausbildung und das Alter
- die Kosten, der Umfang und die Dauer des angestrebten Lehrganges
Ausgewählte Fördermöglichkeiten
Auf die nachfolgend gelisteten Fördermöglichkeiten gibt es einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch, solange die Förderkriterien erfüllt und noch Gelder verfügbar sind.
- Aufstiegs-BAföG für Fachwirte, Meister, Betriebswirte
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist besser unter der Abkürzung Aufstiegs-BAföG bekannt. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein altersunabhängiges Förderangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierzu zählen auch die Vorbereitungslehrgänge auf eine IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt, Meister oder Betriebswirt.Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowohl bei Lehrgängen in Vollzeit als auch in Teilzeit. Bei Vollzeitlehrgängen können einkommens- und vermögensabhängig auch Kosten für den Lebensunterhalt gefördert werden.Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen. Sie können auch ausschließlich den einmaligen Zuschuss nutzen, das Darlehen muss nicht in Anspruch genommen werden.Die Förderkonditionen sind sehr attraktiv:
- Maximal werden 75 Prozent der gesamten Lehrgangs- und Prüfungskosten übernommen.
- Die Unterhaltsförderung bei Vollzeitlehrgängen ist ein Vollzuschuss.
- Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende beträgt 150 Euro.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nacheinander auf jeder im BBiG verankerten Fortbildungsstufe (stufenweise Förderung von DQR 5 über DQR 6 bis DQR 7).
- Der Eigenanteil an Lehrgangs- und Prüfungskosten wird vollständig erlassen, wenn nach Abschluss im Inland ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gegründet oder übernommen oder ein bestehender Gewerbebetrieb erweitert wird (“Existenzgründungserlass”).
In Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank SH die zuständige Stelle für die Förderung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen über die genauen Voraussetzungen der Förderung und über die Förderungsart, -höhe und -dauer. Auch die konkreten Darlehensbedingungen sowie der Ablauf der Antragsstellung werden Ihnen erläutert.Bitte beachten Sie:
Um Aufstiegs-BAföG für einen Vorbereitungslehrgang auf eine IHK-Fortbildungsprüfung zu beantragen, benötigen Sie in Ihren Antragsunterlagen auf dem Formblatt Z die Bestätigung von Ihrer IHK, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der zugrunde liegenden Fortbildungsverordnung erfüllen. Diese Bestätigung können wir Ihnen erst ausstellen, nachdem Sie bei uns einen Zulassungsantrag eingereicht und wir diesen positiv beschieden haben.Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung und reichen Sie daher Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig bei uns ein. Denn bei der Investitionsbank SH sollten die Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung vorliegen, da die Bearbeitungszeit des Antrags dort bis zu 3 Monate betragen kann.Alle Informationen und die Formulare für die Beantragung von Leistungen des Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der Homepage der IB.SH. - Agentur für Arbeit: Förderung von Beschäftigten
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht eine umfangreiche Förderung der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit.Beschäftigte erhalten unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße eine Weiterbildungsförderung, wenn ihre Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden kann, in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht wird oder wenn sie eine Umschulung in einem Engpassberuf anstreben.Im Fokus der Förderung:
- Umschulungen und Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse
- Gering qualifizierte Beschäftigte (auch ohne Berufsabschluss)
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Das neue Gesetz ermöglicht Beschäftigten abschlussbezogene Qualifizierungen wie den Erwerb von Teilqualifikationen (TQ) und beruflichen Abschlüssen. Darüber hinaus können auch Anpassungsfortbildungen gefördert werden, die nicht auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss hinauslaufen.Die Bundesagentur für Arbeit fördert Maßnahmen nur, wenn sowohl der Bildungsträger als auch der Lehrgang zertifiziert ist und der Lehrgang einen Umfang von mehr als 120 Unterrichtsstunden hat.Wenn die Qualifikation von Beschäftigten noch nicht oder nicht mehr den Bedürfnissen des Unternehmens entspricht, bietet die Förderung durch die Agentur für Arbeit Unterstützung für Betriebe jeder Größe.Gefördert werden:- Weiterbildungen für gering qualifizierte Beschäftigte, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen
- Weiterbildungen für Beschäftigte, die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurze Fortbildungen hinausgehen
Qualifizierungen, zu denen Arbeitgeber/-innen gesetzlich verpflichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.Die Förderkonditionen des Qualifizierungschancengesetzes sind sehr attraktiv. Die Lehrgangskosten werden je nach gewählter Weiterbildung und Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich im Rahmen der Weiterbildung entstehenden Kosten (zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungskosten) gewährt werden.© Bundesagentur für ArbeitBeschäftigte müssen für die Dauer der Teilnahme an der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Arbeitgeber/-innen können für diese Freistellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.Die Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes unterliegt zahlreichen Vorschriften und Regelungen und muss immer im Einzelfall geprüft werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unbedingt an den Arbeitgeberservice Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.Darüber hinaus finden Sie auf diesen Seiten allgemeine Informationen zur Förderung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit. - Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus ist eine Maßnahme des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des “Landesprogramm Arbeit 2021 - 2027” und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.Der Zuschuss umfasst 40 Prozent der förderfähigen Kosten von beruflichen Weiterbildungen, jedoch höchstens 1.500 Euro pro Weiterbildung, Person und Kalenderjahr.Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss sich mit den verbleibenden mindestens 60 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Er / sie trägt die Differenz zwischen den maximal geförderten 1.500 Euro zu den tatsächlichen Kosten des Seminars.Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.Die Förderung läuft bis zum 31. Dezember 2028. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und der Höhe des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31. Dezember 2028 beendet werden.Nicht förderfähig sind:
- Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Stunden
- Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener (also gesetzlich verpflichtender) Befähigungs- und Fachkundenachweise
- Aufstiegsfortbildungen (Diese werden nicht über den Weiterbildungsbonus, sondern über das Aufstiegs-BAföG gefördert.)Neu ab 1. März 2024:
Von der Förderung ausgenommen sind Auszubildende und Erwerbstätige als Selbstständige.Bewilligungsbehörde für den Weiterbildungsbonus ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort erhalten Sie alle weiterführenden Informationen. Bedenken Sie, dass der Antrag mit ausreichend Vorlauf spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden muss.Alle Informationen, Unterlagen und Links für die digitale Beantragung des Weiterbildungsbonus finden Sie auf der Homepage der IB.SH.
Ausgewählte Stipendien
Diese Stipendien haben nur begrenzte Platzzahlen und werden deshalb über Bewerbungsverfahren vergeben.
- Weiterbildungsstipendium: Begabtenförderung für leistungsstarke Azubis
Worum geht es bei dem Stipendium?
Leistung zahlt sich auch in der Berufsausbildung aus.Die "Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung junger, leistungsstarker Absolventen einer dualen Berufsausbildung.Innerhalb des Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) können Zuschüsse von insgesamt maximal 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Das sind jährlich 2.900 Euro - bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.Gehöre ich zur Zielgruppe?
Um sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.Sie haben eine Ausbildung im Dualen System abgeschlossen.Sie haben- bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt oder besser als "gut" bestanden (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
- in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht oder
- Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach. Bitte beachten: Sie müssen anhand von konkreten Beispielen darlegen, welche besonderen Gründe Ihre Aufnahme in die Förderung rechtfertigen. Normale Arbeitszeugnisse reichen nicht.
Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt (1. Januar) jünger als 25 Jahre.- Anrechenbare Zeiten (maximal drei Jahre) wie zum Beispiel Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr- oder Zivildienst, der Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung oder ein freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr können berücksichtigt werden und verschieben somit die Altersgrenze.
Sie sind im Anschluss an Ihre Ausbildung- mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt,
- selbständig tätig oder
- arbeitssuchend gemeldet.
Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium. Liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.Von der Aufnahme ausgeschlossen sind:- Schülerinnen und Schüler
- Vollzeitstudierende ohne Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche
- Personen mit Hochschulabschluss
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
- Personen, die 28 Jahre oder älter sind
Wo kann ich mich informieren und bewerben?
Für Fragen rund um das Weiterbildungsstipendium wenden Sie sich bitte an diejenige Industrie- und Handelskammer, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen wurde. Bei der IHK Flensburg, der IHK zu Kiel und der IHK zu Lübeck gibt es jeweils Ansprechpartner, die Ihnen Auskunft zu konkreten Fragen zur Bewerbung und zur Förderung geben können.Die Kammern nehmen die Bewerbungen entgegen und vergeben die Stipendien. Im Rahmen des Stipendiums entscheiden sie über die eingereichten Förderanträge und zahlen die Gelder des Stipendiums aus.Wie bewerbe ich mich?
Sie erfüllen alle Aufnahmekriterien und sind an dem Weiterbildungsstipendium interessiert? Wunderbar!Dann füllen Sie bitte diese Interessensbekundung aus, denn die IHKs in Schleswig-Holstein nutzen ein Online-Verfahren zur Bewerbung.Bitte nehmen Sie vorher auch die Richtlinien über die Begabtenförderung beruflicher Bildung zur Kenntnis.Wann ist der Bewerbungsschluss?
Wir benötigen Ihre Interessensbekundung spätestens bis zu den unten genannten Daten (Eingang bei der IHK), andernfalls ist eine Aufnahme in das Stipendium ausgeschlossen.Bitte beachten Sie den Bewerbungsschluss bei Ihrer zuständigen IHK:- IHK Flensburg: jedes Jahr bis zum 20. September
- IHK zu Kiel und IHK zu Lübeck: jedes Jahr bis zum 1. November
Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt und wir informieren Sie darüber, ob Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.Die Aufnahme der neuen Stipendiaten/-innen in die Begabtenförderung erfolgt dann jeweils zum 1. Januar des Folgejahres. Sollte Ihre geplante Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmedatum beginnen, muss Ihre Bewerbung vor dem Beginn der Weiterbildung bei uns eingehen.Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze können Sie sich erneut für das folgende Jahr bewerben. Außerdem haben wir Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten zusammengestellt.Wofür kann ich mein Stipendium nutzen?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
zum Beispiel Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Techniker/-in oder Betriebswirt/-in - Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen,
zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement - Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Bitte beachten Sie unbedingt:Während des Stipendiums müssen Sie jede Maßnahme rechtzeitig vor Beginn beantragen. Hierzu reichen Sie bei der IHK einen entsprechenden Antrag auf Förderung einer Weiterbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB) ein. Eine nachträgliche Bewilligung oder nur eine anteilige Förderung für die Zukunft sind nicht möglich.Unter bestimmten Bedingungen können Weiterbildungen gefördert werden, die bereits vor der Aufnahme in das Stipendium begonnen haben:- Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der IHK eingehen.
- In der Bewerbung muss diese Maßnahme als geplante erste Weiterbildung genannt sein.
- Nach der Aufnahme in das Förderprogramm muss die Förderung dieser Weiterbildung beantragt werden.
- Die Weiterbildung muss ab der Aufnahme in das Förderprogramm noch mindestens sechs Monate dauern.
Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.Auch ein Fernlehrgang ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Alle Details finden Sie im Merkblatt: Fernlehrgang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB) zum Nachlesen.Wenn Sie eine Sprachreise ins Ausland planen, gibt es ebenfalls spezielle Rahmenbedingungen zu beachten. Alle Details finden Sie im Merkblatt: Sprachkurs im Ausland (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 59 KB) zum Nachlesen.Was ist der IT-Bonus?
Als Stipendiat/-in haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen IT-Bonus zu beantragen. Dies ist ein Zuschuss von bis zu 250 Euro für den Erwerb eines Computers, Notebooks oder Tablets. Förderfähig sind Geräte, die ein sinnvolles Arbeiten ermöglichen.Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:- Das Gerät muss im ersten Förderjahr zusammen mit einer Weiterbildung beantragt und auch angeschafft werden.
- Der Beginn dieser Weiterbildung muss ebenfalls im ersten Förderjahr liegen.
- Der Computer muss für die beantragte Weiterbildung aber kein notwendiges Arbeitsmittel sein.
- Vor der Aufnahme ins Förderprogramm oder nach dem Ende des ersten Förderjahres gekaufte Geräte sind nicht zuschussfähig.
Hier finden Sie das Antragsformular für den IT-Bonus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 175 KB).Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Azubis dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den eigenen Horizont zu erweitern.Worauf warten Sie noch? Bewerben Sie sich! - Aufstiegsstipendium
Sie haben nach dem Abschluss Ihrer Berufsausbildung bereits Berufserfahrung gesammelt und wollen nun noch ein Studium beginnen? Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann Sie hierbei unterstützen.
Worum geht es?
Das Aufstiegsstipendium fördert Berufserfahrene bei einem ersten akademischen Studium bis zum ersten Abschluss, in der Regel dem Bachelor-Abschluss.Eine Besonderheit: Das geförderte Studium kann in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden, etwa mit Studienzeiten am Abend und am Wochenende oder als Fernstudium, sodass es gut mit dem Beruf in Einklang gebracht werden kann.Wer wird gefördert?
Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. Das ist unter anderem möglich mit einem besonders guten Ergebnis in der Berufsabschlussprüfung oder bei einer Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister/-in, Fachwirt/-in). Weitere Möglichkeiten sind eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen.Interessant: Es gibt keine Altersgrenze für eine Bewerbung. Das Stipendium fördert altersunabhängig Menschen, die mitten im Berufsleben stehen und den Schritt in ein Studium gehen wollen.Alle Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie bei der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB). - Stipendien für Studierende
Interessieren Sie sich für eine finanzielle Unterstützung während Ihres Studiums? Dann gibt es verschiedene Stipendien, für die Sie sich beweben können.StipendiumPlus vereint zahlreiche vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützte Begabtenförderungswerke. Sie spiegeln in ihren Ausrichtungen die gesellschaftliche Vielfalt wider: es gibt religiös und politisch orientierte Begabtenförderungswerke, ein unternehmerisch und ein gewerkschaftlich orientiertes Werk sowie ein weltanschaulich, konfessionell und politisch unabhängiges Werk. Gefördert werden begabte und engagierte Studierende in Vollzeitstudiengängen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule.Für das Deutschlandstipendium können sich begabte und leistungsfähige Studierende aller Nationalitäten und Fachrichtungen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, die dieses Stipendium anbietet. Neben schulischen und Studienleistungen werden Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement berücksichtigt. Die Deutschlandstipendien werden zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und von privaten Fördernden finanziert. Darunter sind Unternehmen, Vereine und Privatpersonen.Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist weltweit er der größte Förderer des internationalen Austausches von Studierenden und Forschenden. Die Stipendien unterstützen deutsche und internationale Akademiker und Akademikerinnen aller Fächer bei ihrem Auslandsaufenthalt. Gefördert werden zum Beispiel Studienaufenthalte im Ausland, sogar ein ganzer Master, Praktika oder Sprachkurse. Die Laufzeit reicht von wenigen Tagen oder Wochen (zum Beispiel für ein Praktikum) bis zu einem ganzen Studienjahr (Jahresstipendium) oder zwei Jahren beim Stipendium für einen Master im Ausland.
Die Suche nach der passenden Förderung
Mit dem Fördernavigator des Landes Schleswig Holstein können Sie die für Ihre Pläne passende Förderung finden. Sie müssen hierfür nur online einige Fragen beantworten und erhalten dann eine Auswahl geeigneter Instrumente.
Die Weiterbildungsberatung Ihrer IHK hilft Ihnen ebenfalls gerne in einem persönlichen Gespräch und berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Steuerliche Absetzbarkeit
Fortbildungskosten, das heißt Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer/Unternehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten/Betriebsausgaben voll absetzbar.
Ausbildungskosten, das heißt Aufwendungen für den Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine erstmalige Berufsausübung notwendig sind, können grundsätzlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweils zuständigen Finanzämter.