Nachteilsausgleich bei Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen
- Was ist ein Nachteilsausgleich?
- Wer kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?
- Wie kann der Nachteilsausgleich in der Prüfung aussehen?
- Wie und wann ist der Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen?
- Welche Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden?
- Wie wird der Antrag auf Nachteilsausgleich bei der IHK bearbeitet?
- Antrag auf Nachteilausgleich als Download
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Gemäß § 16 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen (§65 Abs. 1 BBiG).
Bei der Vorbereitung der Prüfung wird festgelegt, durch welche besonderen Maßnahmen die Belange des Behinderten berücksichtigt werden.
Die besonderen Maßnahmen dürfen lediglich die behinderungsbedingte Benachteiligung ausgleichen. Die Prüfungsanforderungen dürfen dadurch qualitativ nicht verändert werden.
(Quelle: Handbuch Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende BiBB)
Wer kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?
Nachteilsausgleichsberechtigt sind Prüflinge, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Wie kann der Nachteilsausgleich in der Prüfung aussehen?
Nach den beachtlichen Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 24. Mai 1985 können die Belange Behinderter durch besondere Organisation und Gestaltung der Prüfung sowie Zulassung spezieller Hilfen berücksichtigt werden.
Eine besondere Organisation der Prüfung kann dadurch erfolgen, dass die Prüfung ganz oder teilweise am eigenen Ausbildungsplatz stattfindet. Auch besteht die Möglichkeit, Einzel- statt Gruppenprüfung durchzuführen.
Eine besondere Gestaltung der Prüfung kann durch Zeitverlängerung, angemessene Pausen, Änderung der Prüfungsformen, Übersetzung der Prüfungsaufgaben oder zusätzliche Erläuterung der Prüfungsaufgaben erfolgen.
Unter Zulassung spezieller Hilfen wird beispielsweise die Verwendung größerer Schriftbilder, die Anwesenheit einer Vertrauensperson, die Zulassung besonders konstruierter Apparaturen oder die Einschaltung eines Gebärdensprachdolmetschers verstanden.
Ein Verzicht auf Pausenzeiten zwischen Prüfungsarbeiten ist nicht möglich.
Wie und wann ist der Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen?
Das Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich" muss vollständig ausgefüllt an die Industrie- und Handelskammer geschickt werden. Daneben sind die Unterlagen einzureichen, anhand derer die IHK das Vorliegen einer Behinderung und die Art der Behinderung nachprüfen kann (Beispiel: Fachärztliche Bescheinigung).
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist rechtzeitig zu stellen. Er muss spätestens zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur betroffenen Prüfung eingehen.
Welche Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden?
Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg muss als zuständige Stelle feststellen, ob und wie ein Nachteilsausgleich durchzuführen ist.
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Erforderlich ist dazu grundsätzlich eine konkrete fachärztliche/psychologische Bescheinigung, aus der sich Art und Schwere der Behinderung ergeben. Hausärztliche Atteste genügen als Nachweis grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise werden die Stellungnahmen anderer fachkundiger Stellen (wie z.B. sonderpädagogische Institute) berücksichtigt.Die Bescheinigung soll in allgemein verständlicher Form abgefasst sein und neben der Beschreibung der Behinderung nach Möglichkeit aufzeigen, wie der Nachteilsausgleich erfolgen soll (vgl. Ziff. 2.).
- Daneben ist die Stellungnahme einer der nachfolgenden Einrichtungen beizufügen:
- Ausbildungsbetrieb,
- Berufsschule,
- Bildungsträger.
Die Stellungnahme beziehungsweise fachärztliche Bescheinigung soll eine Begründung für geeignete Nachteilsausgleichsmaßnahmen enthalten, wobei die während der Ausbildung gesammelten Erfahrungen einfließen sollen. Die Nachteilsausgleichsmaßnahmen sind entsprechend den jeweiligen Prüfungsanforderungen zu beschreiben und möglichst je Prüfungsfach zu quantifizieren.
Wie wird der Antrag auf Nachteilsausgleich bei der IHK bearbeitet?
Bei der Beurteilung des erforderlichen Nachteilsausgleichs werden durch die IHK alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt.
Es werden nur Maßnahmen zugelassen, die behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgleichen, nicht jedoch solche, die die Prüfung qualitativ verändern.
Gegebenenfalls berücksichtigt die IHK die fachliche Stellungnahme des Prüfungsausschusses.