IHK-Prüfung

Gestreckte Abschlussprüfung

In einzelnen Ausbildungsberufen werden Teile der Abschlussprüfung bereits im Laufe der Ausbildung absolviert. Hier handelt es sich um eine besondere Form der Abschlussprüfung. Dabei legen die Auszubildenden ihre Prüfung in zwei Teilen zu unterschiedlichen Zeiten ab - und zwar am Ende des zweiten und am Ende des dritten Ausbildungsjahres.
Sie besteht aus Teil 1 und Teil 2. Die bisherige Zwischenprüfung wird aufgewertet, indem ihr Ergebnis als Teil 1 in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Das Berufsbildungsgesetz bestimmt in Paragraf 48 Absatz 2, dass in den Fällen einer gestreckten Abschlussprüfung keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.

Für welche Berufe gilt die gestreckte Abschlussprüfung?

Eine Übersicht über die Berufe, für die die gestreckte Abschlussprüfung gilt, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) zusammengestellt.

Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?

Die rechtlichen Bestimmungen sind grundsätzlich wie bisher anzuwenden. Die Abschlussprüfung ist eine Einheit, das heißt Teil 1 und Teil 2 gehören zusammen, auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfung bezieht sich auf die in der Ausbildungsordnung angegebenen Inhalte. Bei den Elektro-, Metall und fahrzeugtechnischen Berufen sind dies in Teil 1 die ersten 18 Monate. Teil 1 der Abschlussprüfung wird daher an den bisherigen Zwischenprüfungsterminen, im Frühjahr eines jeden Jahres stattfinden. Bei den Labor- und Produktionsberufen in den Bereichen Chemie und Pharmazie werden Inhalte von mehr als 18 Monaten in Teil 1 abgeprüft. Daher findet in diesen Berufen Teil 1 an den Sommer - beziehungsweise Winterprüfungsterminen statt. Teil 2 erfolgt bei allen Berufen zum regulären Winter- beziehungsweise Sommertermin.
Auch bei den kaufmännischen Ausbildungsberufen wird die gestreckte Abschlussprüfung bei Neuordnungsverfahren eingeführt. Die Kaufleute im Einzelhandel legen den Teil 1 nach zwei Jahren zum regulären Sommerprüfungstermin ab. In Ausnahmefällen kann dies auch zum regulären Prüfungstermin im Winter möglich sein. Je nach Ausbildungsberuf variiert der Termin für die AP Teil 1. Die Bankkaufleute (VO 2020), die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement und die Kaufleute für E-Commerce werden jeweils im Frühjahr geprüft. Für die Kaufleute für Büromanagement wird die Prüfung AP Teil 1 sowohl im Frühjahr als auch im Herbst eines Jahres angeboten. Letzlich legt die zuständige Stelle den Termin fest.

Ist für Teil 1 und Teil 2 je eine Zulassung erforderlich?

Ja. Ein separates Zulassungsverfahren garantiert einen reibungslosen und einwandfreien Prüfungsablauf.

Wann wird das Prüfungsergebnis festgestellt?

Das Prüfungsergebnis wird nach Beendigung von Teil 2 festgestellt. Wie bisher teilt die IHK dem Prüfling unverzüglich mit, ob er die Prüfung bestanden hat. Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling nach Durchführung und Auswertung von Teil 1 eine Bescheinigung.

Was ist, wenn der Prüfling nicht bestanden hat?

Fehlen nur wenige Punkte zum Bestehen, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung erfolgen. Sie ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur für die schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 möglich. Sie sollte höchstens 15 Minuten betragen und muss die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichten.

Wann können die Prüfung oder einzelne Prüfungsteile wiederholt werden?

Da beide Prüfungsteile eine Einheit darstellen, wird das Ergebnis nach Teil 2 festgestellt. Bei Nichtbestehen kann der Prüfling die Prüfung zweimal wiederholen, wobei mindestens ausreichende Leistungen in den einzelnen Prüfungsteilen beziehungsweise Prüfungsbereichen anerkannt werden können. Darüber entscheidet im Einzelnen der Prüfungsausschuss gemäß der Prüfungsordnung der zuständigen IHK. Fehlt der Auszubildende bei einem Teil bzw. Prüfungsbereich, kann er diesen beim nächsten Prüfungstermin nachholen.

Kann Teil 1 vor Absolvierung vor Teil 2 wiederholt werden?

Nein, da noch kein Gesamtergebnis vorliegt.