IHK zu Lübeck
Antrag auf Nutzung eines Wörterbuches bei Prüfungen der IHK zu Lübeck
Laut § 14 Abs. 5 der Prüfungsordnung der IHK zu Lübeck darf in berechtigten Fällen ein unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter gebundener Form in der gewählten Fremdsprache in der Prüfung verwendet werden. Dies gilt nicht für Prüfungen, in denen Prüfungsgegenstand eine Fremdsprache ist.
Die Beantragung des Wörterbuchs muss spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgen. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.