Merkblatt der IHK zu Lübeck

Prüfung zur/zum Industriekaufmann/-frau

Rechtsgrundlage

Nach § 9 Abs. 3, Ziff. 4 der Ausbildungsordnung soll der Prüfling im Prüfungsbereich Einsatzgebiet in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann.
Der Prüfling erstellt über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet einen höchstens fünfseitigen Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen. Dem Report können erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden. Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Fachaufgabe von dem Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden ist. Der Report wird nicht bewertet und muss vor der Prüfung dem Prüfungsausschuss vorliegen. Die Einreichung des Reportes erfolgt über das Ausbildungsportal. In der Präsentation soll der Prüfling auf der Grundlage des Reports zeigen, dass er Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann. In einem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten und die Präsentation zwischen 10 und 15 Minuten dauern.
Bei einer Wiederholung des Prüfungsbereiches Einsatzgebiet muss auch bei gleichem Einsatzgebiet eine neue Fachaufgabe ausgeführt und ein entsprechender neuer Report erstellt werden.

Hinweise zum Report

Es ist darauf zu achten, dass durch die Fachaufgabe keine Betriebsgeheimnisse oder der Datenschutz verletzt werden.
Der Report soll folgende Formvorgaben beinhalten:
  • 3 bis maximal 5 DIN A 4 Seiten (gegebenenfalls maximal 10 Seiten betriebliche Anlagen)
  • einseitig
  • Zeilenabstand 1,5-fach
  • Schriftart Arial
  • Schriftgröße 10 pt
Er soll die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, die beteiligten Schnittstellen sowie das Ergebnis beinhalten.
Der Report ist wie folgt zu gliedern:
  • Deckblatt (Name, Ausbildungsbetrieb, Thema)
  • Gliederung
  • Betriebliche Dokumentation der Ergebnisse im Zusammenhang mit der Problemstellung (3 bis 5 DIN A 4 Seiten)
  • Literaturverzeichnis/Quellenangaben
  • Anlagenverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis (wenn erforderlich)
Der Report ist über das Ausbildungsportal bei der IHK zu Lübeck einzureichen.

Präsentation einschließlich Fachgespräch

Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten dauern. Für die Präsentation sind 10 bis 15 Minuten vorgesehen.
Der Umfang der mitgebrachten Präsentationsmittel muss vom Prüfling so gewählt werden, dass der Auf- und Abbau im Prüfungsraum innerhalb von 5 Minuten vom Prüfling allein vorgenommen werden kann. Für die Funktionsfähigkeit der mitgebrachten Präsentationsmittel ist der Prüfling selbst verantwortlich.
Fachgespräch und Präsentation finden in demselben Raum statt