Nr. 4521926
IHK zu Lübeck

Antrag auf Ausweisung der Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis

Gemäß § 37 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz wird auf Antrag, die Abschlussnote der Berufsschule auf dem IHK-Prüfungszeugnis ausgewiesen, sofern die Berufsschulnote eine Gesamtnote ermittelt. Wird der Eintrag der Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis gewünscht, muss dieses bis spätestens 14 Kalendertage nach dem schriftlichen Teil der Abschlussprüfung beantragt werden. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.