Merkblatt der IHK zu Lübeck

Durchführung und Hinweise des betrieblichen Auftrags bei Prüfungen der Metallberufe

Damit Ihre Abschlussprüfung zum gewünschten Erfolg führt, bitten wir Sie, die folgenden Punkte bei der Einreichung des Aufgabenvorschlages, der Durchführung sowie der Dokumentation zu beachten.

I. Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages

Zur Antragstellung müssen eingereicht werden:
  • Antrag,
  • Entscheidungshilfe und
  • eine Zeichnung
Die kurze Beschreibung des betrieblichen Auftrages und die Auswahl der Entscheidungshilfe sind in der entsprechenden notwendigen Gliederung mit Zeitangabe aufzuführen.
Sie sind die Grundlage mit der Dokumentation für das Fachgespräch!

II. Durchführung des betrieblichen Auftrages

Bei der Durchführung des Auftrages sind die ausgeführten Arbeiten in der gleichen Gliederung / Detaillierung wie im Antrag mit der tatsächlich benötigten Zeit zu dokumentieren.

III. Praxisbezogene Unterlagen: Inhalt und Umfang der Dokumentation

  • Deckblatt
    • Titel des betrieblichen Auftrages
    • Berufsbezeichnung mit Einsatzgebiet
      • Name und Anschrift des Prüfungsteilnehmers
      • Name und Anschrift des Ausbildungsbetriebes
      • Name und Telefon:-Nr. des Betreuers für den betrieblichen Auftrag mit Datum
    • Und Unterschrift des Prüfungsteilnehmers und Betreuers
  • Kopie des vom Prüfungsauschusses bestätigten Betrieblichen Auftrages mit Entscheidungshilfe
  • Ehrenwörtliche Erklärung zum Betrieblichen Auftrag
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitennummern der kompletten Dokumentation
  • Beschreibung des Betrieblichen Auftrags
    In der Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie gegebenenfalls die Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben.
  • Auftragsdurchführung
    Mögliche Formen: Arbeitsplan/Arbeitsbericht, Verlaufsprotokoll/Tätigkeitsangaben und die benötigte Zeit in Stunden
  • Gliederung entsprechend der Beschreibung des betrieblichen Auftrags
  • Technische Unterlagen
    zum Beispiel projektbezogene Zeichnungen und Stücklisten, Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokoll, Protokoll der Inbetriebnahme, Abnahmeprotokoll, Fehlerprotokoll, aussagekräftige Fotos
Einheitliche Kennzeichnung
Zu beachten ist, dass die im Arbeitsplan ausgewiesenen Benennungen und Positions- bzw. Teilenummern identisch sind mit den Benennungen und Positions- bzw. Teilenummern der Stückliste sowie der Einzelteil- und Zusammenbauzeichnungen.
Wichtig: Unterlagen beziehungsweise Änderungen in Unterlagen, die vom Prüfungsteilnehmer selbständig erstellt worden sind, sind deutlich zu kennzeichnen.
Umfang der praxisbezogenen Unterlagen
Der Umfang der Dokumentation soll in der Regel 8 bis 10 Seiten umfassen. Abweichungen sind zu begründen. Zur Anfertigung kann ein Textverarbeitungs-/Tabellenkalkulationssystem benutzt werden.
Abgabe der Dokumentation in dreifacher Ausführung, bitte keine Ordner und Klarsichthüllen verwenden.