Unterrichtung und Sachkundeprüfung

Sachkundenachweis für Verbundspielhallen

Nach dem Spielhallengesetz (SpielhG) des Landes Schleswig-Holstein vom 7. Februar 2022 besteht ein Verbot der Verbundspielhallen. In einem Gebäude oder einem Gebäudekomplex ist nur eine Spielhalle zulässig. Ziel ist die Spielsuchtbekämpfung durch eine Verringerung der Spielhallendichte sowie eine Beschränkung des insgesamt verfügbaren Spielhallenangebots.
Das Land Schleswig-Holstein macht im Spielhallengesetz von der im Glückspielstaatsvertrag 2021 eröffneten Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für Verbundspielhallen Gebrauch. Diese sieht vor, dass für am 1. Januar 2020 bestehende Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, dem Betreiber eine Erlaubnis für maximal drei Spielhallen erteilt werden kann.
Voraussetzung ist unter anderem, dass alle Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert und die Betreiberinnen und Betreiber oder die mit der Leitung beauftragten Personen über einen aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung erworbenen Sachkundenachweis verfügen, vgl. § 1 Verbundspielhallen-Sachkundeverordnung.
Die IHK Flensburg ist zuständige Stelle für den Sachkundenachweis für Verbundspielhallen in Schleswig-Holstein.

Inhalt der Unterrichtung und Sachkundeprüfung

Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung (10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit anschließender schriftlicher Prüfung.
Die Einzelheiten regelt die Verordnung. Hier können Sie sich die Satzung der IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB) herunterladen.
Die Unterrichtung umfasst folgende Rechts- und Sachgebiete:
  1. Spielhallenrecht des Landes Schleswig-Holstein,
  2. Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung,
  3. Jugendschutzrecht,
  4. Prävention und Spielerschutz und
  5. Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 30 Fragen zu den oben genannten Rechts- und Sachgebieten. Die Prüfung dauert 90 Minuten.

Grundsätzliche Informationen zum Sachkundenachweis

Eine Wiederholung der Prüfung ist nur mit einem erneuten Besuch der Unterrichtung möglich. Die IHK Flensburg stellt eine Bescheinigung aus, wenn die geprüfte Person ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen und die anschließende schriftliche Prüfung bestanden hat. Als bestanden gilt die Prüfung, wenn die Person mindestens 70 Prozent der zu vergebenden Gesamtpunkte erzielt hat.
Die Gebühr beträgt für Einzelunterrichtungen 720 Euro, für Gruppenunterrichtungen ab 5 Personen 290 Euro.

Verlust der Bescheinigung

Bei Verlust der Bescheinigung nehmen Sie bitte Kontakt zu der Industrie- und Handelskammer auf, bei welcher Sie an der Sachkundeprüfung teilgenommen haben. In der Regel kann eine Zweitausfertigung gegen Gebühr erstellt werden.

Termine

  • 10. bis 11. Dezember 2024
  • 04. bis 05. Februar 2025
  • 20. bis 21. Mai 2025
  • 19. bis 20. August 2025
  • 25. bis 26. November 2025

Anmeldung

Um sich für den Sachkundenachweis anzumelden, können Sie den Anmeldebogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 38 KB) ausgefüllt per E-Mail an kim-lina.scherdin@flensburg.ihk.de oder per Post an die IHK Flensburg, Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg senden. Die Anmeldefrist endet 14 Tage vor dem Termin.
Sie haben die Möglichkeit, die Bescheinigung nach §33c GewO (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) für Schleswig-Holstein/Hamburg, durch die Teilnahme an der Unterrichtung für den Sachkundenachweis Verbundspielhallen, zusätzlich zu erhalten. Bitte geben Sie das auf Ihrem Anmeldebogen mit an.