Termine und Anmeldung
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
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Die Unterrichtung für das Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung ermöglicht eine Beschäftigung als normaler Arbeitnehmer (auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen in den meisten Tätigkeitsfeldern.
Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung
Diese Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung (normale Arbeitnehmer, Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
- Objekt-, Werkschutz
- Revier-, Streifenwachdienst
- Geld-, Werttransport
- Empfangsdienst im Objektschutz
- Veranstaltungs-Security
- Personenschutz
Unterrichtung für Gewerbetreibende
Zur Gründung eines Sicherheitsunternehmen reicht seit Dezember 2016 nicht mehr die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Bewachungsgewerbetreibende nach § 34a Gewerbeordnung aus. Sie müssen die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung nachweisen für
- die Existenzgründung
- die selbstständige Tätigkeit (Tätigkeit auf eigene Rechnung, auch "Subunternehmer")
- die Tätigkeit als Geschäftsführer oder Betriebsleiter.
Bei Fragen zum Einzelfall beraten wir Sie gern.
Hinweis: Seit Dezember 2016 gilt aber Bestandsschutz für Gewerbetreibende, die eine Bewachungserlaubnis bereits erhalten haben. Rechtsverbindliche Auskunft kann im Zweifelsfall bei der zuständigen Kreisbehörde beziehungsweise dem Gewerbeamt eingeholt werden.
Kurz und knapp
- Dauer: 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
- Termine: siehe unten
- Ablauf: in der Regel eine Woche Vollzeitunterricht
- Anbieter: nur die Industrie- und Handelskammern
- Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Ausreichende Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Anmeldung und Teilnahme am Unterrichtungsverfahren. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens liegen (§ 3 Abs. 1 BewachV). Die IHK behält sich vor, die Sprachkenntnisse zu überprüfen und Teilnehmern mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen den Unterrichtsnachweis zu versagen.
- Wichtig: Teilnahme ohne Fehlzeiten muss nachgewiesen werden, mündliche und schriftliche Verständnisfragen müssen beantwortet werden können.
- Teilnahmegebühr: 400 Euro
Abgrenzung
Eine Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten ist erforderlich für:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
Seit Dezember 2016 sind außerdem sachkundepflichtig:
- Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)
- Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)
Eine Förderung über einen Bildungsgutschein ist nicht möglich, da die Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung eine Berufszugangsvoraussetzung im Bewachungsgewerbe darstellt und inhaltlich den Rahmenbedingungen der gesetzlich vorgeschriebenen Bewachungsverordnung unterliegt!. Deshalb liegt keine Zertifizierungsnummer vor.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen
- Sachkundeprüfung besondere Bewachungstätigkeiten (Nr. 1368942)
- Gefälschte IHK-Bescheinigungen (Nr. 3629310)
- Ausländische Berufsqualifikationen (Nr. 3334370)
- Schulungsveranstalter (WIS DIHK) (Link: https://wis.ihk.de/kurse?suche=34a)
- IHK zu Lübeck - Zweitschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 259 KB) (Nr. 2697670)