Tabellarische Übersicht

Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende

Nach § 17 BBiG können Sachleistungen in Höhe der festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden. Die Sachbezugswerte für das Jahr 2024 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.

Sachbezugswerte für freie Verpflegung

Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Verpflegung insgesamt
kalendertäglich
2,17 Euro
4,13 Euro
4,13 Euro
10,43 Euro
monatlich
65,00 Euro
124,00 Euro
124,00 Euro
313,00 Euro

Sachbezugswerte für freie Unterkunft

Unterkunft belegt mit
Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
1 Mitarbeiter
278,00 Euro
236,30 Euro
2 Mitarbeitern
166,80 Euro
125,10 Euro
3 Mitarbeitern
139,00 Euro
  97,30 Euro
mehr als 3 Mitarbeitern
111,20 Euro
  69,50 Euro