Fördermöglichkeiten
Einstiegsqualifizierung
Die Vorteile für Unternehmen
Ausbildungswillige junge Menschen, die auf Grund ihrer individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven auch durch die Nachvermittlungsaktionen in kein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten, erhalten die Möglichkeit, über Einstiegsqualifizierungen ihre Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis unter Beweis zu stellen und ihre Chancen auf ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu erhöhen.
Welche Möglichkeiten bieten Einstiegsqualifizierungen Ihrem Unternehmen?
- Sie lernen die jungen Menschen 4 bis 12 Monate in Ihrem Betrieb kennen und erhalten somit ein umfassenderes Bild als es Schulzeugnisse vermitteln können.
- Falls Sie bisher noch nicht ausbilden, sind Einstiegsqualifizierungen auch für Sie ein Einstieg in die duale Berufsausbildung. Dies gilt auch für den Fall, wenn Ihr Betrieb die Anforderungen an eine reguläre Berufsausbildung nicht vollständig erfüllt.
- Sie können Einstiegsqualifizierungen auch in Bereichen anbieten, in denen Sie bisher nicht ausbilden.
- Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages in Höhe von 131 Euro (Stand 1. August 2024).
- Auch ohne staatliche Förderung kann ein EQ-Vertrag geschlossen werden.
- Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für Ihr Unternehmen verbunden.
- Die Einstiegsqualifizierung kann auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit erfolgen, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden beträgt, beispielsweise um einen Sprachkurs zu besuchen.
Was müssen Sie als Unternehmen tun?
- Sie schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung.
- Sie vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen der jeweiligen Einstiegsqualifizierung. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
- Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
Ihre Industrie und Handelskammer...
- berät bisher nicht ausbildende Betriebe vor Beginn der Einstiegsqualifizierung,
- registriert die abgeschlossenen Verträge und
- stellt jedem Teilnehmer ein Zertifikat aus, das den Übergang in eine Berufsausbildung oder Beschäftigung erleichtert.
Bitte schicken Sie den unterschriebenen EQ-Vertrag an Ihre Agentur für Arbeit sowie eine Kopie an Ihre IHK.
Fragen und Antworten
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot der Wirtschaft an junge Menschen, durch eine Kombination von Arbeiten und Lernen in einem Tätigkeitsfeld in das Berufsleben zu starten.
- Einstiegsqualifizierung - was ist das?
- Wer kann Einstiegsqualifizierungen anbieten?
- Welchen Nutzen hat das Unternehmen?
- Wer kann sich um Einstiegsqualifizierungsplätze bewerben?
- Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung den Jugendlichen?
- Wie lange dauert die Einstiegsqualifizierung?
- Wie endet die Einstiegsqualifizierung?
- Gilt während einer Einstiegsqualifizierung die Berufsschulpflicht?
- Wie sieht das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Jugendlichen aus?
- Gibt es eine Vergütung für die Einstiegsqualifizierung?
- Welche Verbindung besteht zwischen der Berufsausbildungsvorbereitung und der Einstiegsqualifizierung?
- Wann dürfen die Parteien den Vertrag kündigen?
- Gibt es eine Altersbegrenzung?
- Darf das Unternehmen den Jugendlichen wie eine Hilfskraft einsetzen?
- Wie ist der Jugendliche unfallversichert?
- Kann das Unternehmen den Jugendlichen nach der Einstiegsqualifizierung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernehmen?
Weitere Informationen
- Betriebliches Zeugnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB) (Nr. 1380004)
- Musterformulare und weitere Informationen zur Einstiegsqualifizierung (Link: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/ausbildung/einstiegsqualifizierungen-5712)
Antragsformulare zur Förderung der Einstiegsqualifizierung erhalten Sie beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer 0800 4 55 55-20.