Aus- und Weiterbildung

Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Im Überblick

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind daran beteiligt, Personen, Objekte und Werte zu sichern und zu schützen. Im Pfortendienst stellen sie sicher, dass nur berechtigte Personen die Betriebsanlagen betreten. Bei Kontrollgängen durch die Firmengebäude und über das Betriebsgelände überprüfen sie die Einhaltung betrieblicher und gesetzlicher Vorschriften, z.B. des Brand- und Umweltschutzes, sowie das einwandfreie Funktionieren der sicherheitstechnischen Einrichtungen. Stellen sie Mängel fest, sorgen sie für deren Beseitigung.
Im Veranstaltungsdienst führen sie Besucherkontrollen durch, stellen Absperrungen auf, sorgen dafür, dass Fluchtwege und Notausgänge ordnungsgemäß gekennzeichnet und offen gehalten werden. Im Verkehrsdienst führen sie Streifengänge auf Bahnhöfen, Flughäfen oder in Verkehrsmitteln durch und nehmen Sicherheitskontrollen vor. Sie können auch als Fahrer/in oder Beifahrer/in von Werttransporten oder im Personenschutz tätig sein.
Weitere Informationen zu diesem Beruf finden Sie im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungsordnung (inklusive sachliche und zeitliche Gliederung) und den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Servicekräfte für Schutz und Sicherheit finden Sie auf der Seite des BiBB.

Prüfungstermine

Die Terminpläne der schriftlichen Prüfungen in den kaufmännischen, gastronomischen und IT-Berufen finden Sie auf unserer Internetseite: Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen

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