Ausbildung
Teilzeitausbildung für alle!
Die Neuregelung im BBiG ab 1. Januar 2020 schafft erstmals erleichterte Zugangsvoraussetzungen für eine Teilzeitberufsausbildung. Dadurch wird diese einem größeren Personenkreis geöffnet und zugleich attraktiver ausgestaltet. Mit dieser Gesetzesänderung kann nun jeder eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren, ohne wie bisher, anerkannte Gründe, wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, vorzuweisen.
So ergeben sich berufliche Perspektiven für neue Zielgruppen der Ausbildung in Teilzeit:
- Menschen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können.
- Geflüchtete Menschen, die eine integrative Berufsausbildung absolvieren und zusätzlich Sprach- und Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen.
- Jungen Menschen, die bereits eine Ausbildung oder Umschulung absolviert oder ein Studium abgebrochen haben.
Die Teilzeitausbildung soll der Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes und damit der Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein dienen, in betriebliche Strukturen integriert und somit als Regelausbildungsform bekannter gemacht und etabliert werden. Diese Form der Ausbildung ermöglicht dem Ausbildungsbetrieb als auch dem Auszubildenden eine flexible und individuelle Arbeitszeitgestaltung.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein. Das heißt, dass die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden muss. Betriebliche Abläufe müssen die Abbildung aller relevanten Ausbildungsinhalte zulassen, wenn die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit verkürzt wird.
- Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden. Die Kürzung der Ausbildungszeit darf 50 Prozent nicht übersteigen.
- Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich somit entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit in Vollzeit.
- Trotz einer Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 BBiG.
- Bei einer Ausbildung in Teilzeit verkürzt sich die Höhe der Ausbildungsvergütung entsprechend prozentual zur Verkürzung der vereinbarten Ausbildungszeit. Die Vergütung in der teilzeitbedingten Verlängerung (über die Regelausbildungszeit hinaus) muss nicht weiter ansteigen.
- Der Berufsschulunterricht findet trotz der verkürzten Ausbildungszeit weiterhin in Vollzeit statt.
Vorteile für Ausbildungsbetriebe
- Ihr Angebot, eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können, steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens und stellt Ihre Familienfreundlichkeit dar.
- Flexible Ausbildungsmodelle vergrößern ebenso den Kreis der Bewerber.
- Auch ruhende Ausbildungsverhältnisse, zum Beispiel wegen Unterbrechung durch Elternzeit oder Krankheit, können durch das Modell Teilzeitausbildung fortgeführt werden.
- Überdies verursacht die Teilzeitausbildung für Sie als Unternehmen geringere Kosten durch eine prozentual gekürzte Ausbildungsvergütung.
- Die IHK zu Lübeck unterstützt Sie bei der Gewinnung von Interessierten für die Teilzeitausbildung und berät Sie zu den Voraussetzungen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Wir betreuen Sie und Ihre Auszubildenden vor und während ihrer Ausbildung im Unternehmen bis hin zum Berufsabschluss.
Vorteile für Auszubildende
- Eine Berufsausbildung in Teilzeit ermöglicht Ihnen Ihren Lebensalltag mit Ihren Arbeitszeiten in Einklang zu bringen.
- Die Teilzeitausbildung eröffnet Ihnen einen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, auch wenn Sie, beispielsweise durch Kinderbetreuung, nicht in Vollzeit arbeiten können.
- Die IHK zu Lübeck unterstützt Sie bei der Suche und Auswahl eines passenden Teilzeitausbildungsplatzes.
- Sie erhalten durch uns eine individuelle Beratung und Begleitung vor und während der Ausbildung sowie zu finanziellen Fördermöglichkeiten und zu Fragen der Kinderbetreuung.
Die Arbeit im Projekt “Teilzeitausbildung für alle!” wird unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.