Novellierung

Neuordnung Industriekaufmann/-frau

Novellierung Industriekaufleute: Update für das Flaggschiff der industriellen Ausbildung

Der novellierte, inhaltlich modernisierte Premiumberuf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein “Update”, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Webinarangebot
Informationsveranstaltung zur Neuordnung der Industriekaufleute
16. April 2024 – 11 bis 12 Uhr

Industriekaufleute: Generalisten der Vielfalt

Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig das Berufsbild. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden unter Anderem in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
  • Leistungserstellung planen und koordinieren,
  • Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
  • Beschaffung planen und steuern,
  • Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
  • Vertriebsprozesse umsetzen,
  • Personalprozesse umsetzen sowie
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle.

Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase

Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von circa sechs Monaten vorgesehen. Die Wahl des Einsatzgebietes kann ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Eisatzgebiete wie folgt:
  • Vertrieb,
  • Marketing,
  • Beschaffung,
  • Logistik,
  • Personalwirtschaft,
  • Leistungserstellung
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Wichtig: Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete können nach wie vor festgelegt werden, wenn in ihnen die notwenigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. 

Neue Standardberufsbildpositionen

Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt
Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
  • digitale Geschäftsprozesse,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • projektorientiertes Arbeiten sowie
  • internationale Handlungskompetenz.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die “gestreckte Abschlussprüfung“: 
  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt 25 % für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
Prüfungsbereich
Dauer
Prüfungsinstrument
Gewichtung
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung
90 Minuten
Schriftliche Prüfung
25 %
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung


Marketing, Vertrieb, Personalwesen und KSK
150 Minuten
Schriftliche Prüfung
35 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Schriftliche Prüfung
10 %
Fachaufgabe im Einsatzgebiet
30 Minuten
Dokumentation 10 %
Präsentation 20 %
Fachgespräch 70 %
30 %

Dualer Partner Berufsschule: Rahmenlehrplan

Die betriebliche Ausbildung der Industriekaufleute wird durch einen qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Unterricht durch den “dualen Partner Berufsschule“ ergänzt. Grundlage ist der KMK-Rahmenlehrplan. Dieser liegt ebenfalls komplett überarbeitet vor und ist in 13 Lernfelder für den berufsbezogenen Unterricht gegliedert.
Die schulischen Lernfelder (LF) für die Ausbildung der Industriekaufleute gliedern sich wie folgt:
  1. Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten
  2. Projekte planen und durchführen
  3. Kundenaufträge bearbeiten und überwachen
  4. Beschaffungsprozesse planen und steuern
  5. Wertströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten
  6. Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren
  7. Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen
  8. Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung untern. Entscheidungen durchführen
  9. Marketingkonzepte planen und umsetzen
  10. Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen
  11. Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  12. Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren
  13. Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen

Fazit: Weitere Erfolgsgeschichte des modernisierten Berufes liegt in der Hand der Betriebe

Die Marke “Industriekaufmann/-frau“ bleibt erhalten. Auszubildende können in der Vielfalt der Branchen in den Beruf starten. Sie werden als “Schnittstellenmanager“ für die Leistungserstellung entlang der industriellen Wertschöpfungskette mit offenen Lernzielformulierungen ausgebildet.
Hinweis: Die modernisierte Ausbildungsordnung Industriekaufmann/-frau wird nebst KMK-Rahmenlehrplan ab circa Ende März 2024 im Bundesgesetzblatt verfügbar sein.