Finanzielle Förderung
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist besser unter der Abkürzung Aufstiegs-BAföG bekannt. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein altersunabhängiges Förderangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierzu zählen auch die Vorbereitungslehrgänge auf eine IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt, Meister oder Betriebswirt.
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowohl bei Lehrgängen in Vollzeit als auch in Teilzeit. Bei Vollzeitlehrgängen können einkommens- und vermögensabhängig auch Kosten für den Lebensunterhalt gefördert werden.
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen. Sie können auch ausschließlich den einmaligen Zuschuss nutzen, das Darlehen muss nicht in Anspruch genommen werden.
Die Förderkonditionen sind sehr attraktiv:
- Maximal werden 75 Prozent der gesamten Lehrgangs- und Prüfungskosten übernommen.
- Die Unterhaltsförderung bei Vollzeitlehrgängen ist ein Vollzuschuss.
- Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende beträgt 150 Euro.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nacheinander auf jeder im BBiG verankerten Fortbildungsstufe (stufenweise Förderung von DQR 5 über DQR 6 bis DQR 7).
- Der Eigenanteil an Lehrgangs- und Prüfungskosten wird vollständig erlassen, wenn nach Abschluss im Inland ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gegründet oder übernommen oder ein bestehender Gewerbebetrieb erweitert wird (“Existenzgründungserlass”).
In Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank SH die zuständige Stelle für die Förderung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen über die genauen Voraussetzungen der Förderung und über die Förderungsart, -höhe und -dauer. Auch die konkreten Darlehensbedingungen sowie der Ablauf der Antragsstellung werden Ihnen erläutert.
Bitte beachten Sie:
Um Aufstiegs-BAföG für einen Vorbereitungslehrgang auf eine IHK-Fortbildungsprüfung zu beantragen, benötigen Sie in Ihren Antragsunterlagen auf dem Formblatt Z die Bestätigung von Ihrer IHK, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der zugrunde liegenden Fortbildungsverordnung erfüllen. Diese Bestätigung können wir Ihnen erst ausstellen, nachdem Sie bei uns einen Zulassungsantrag eingereicht und wir diesen positiv beschieden haben.
Um Aufstiegs-BAföG für einen Vorbereitungslehrgang auf eine IHK-Fortbildungsprüfung zu beantragen, benötigen Sie in Ihren Antragsunterlagen auf dem Formblatt Z die Bestätigung von Ihrer IHK, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der zugrunde liegenden Fortbildungsverordnung erfüllen. Diese Bestätigung können wir Ihnen erst ausstellen, nachdem Sie bei uns einen Zulassungsantrag eingereicht und wir diesen positiv beschieden haben.
Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung und reichen Sie daher Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig bei uns ein. Denn bei der Investitionsbank SH sollten die Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung vorliegen, da die Bearbeitungszeit des Antrags dort bis zu 3 Monate betragen kann.
Alle Informationen und die Formulare für die Beantragung von Leistungen des Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der Homepage der IB.SH.