Kandidierende

Sie wollen sich für die neue Vollversammlung zur Wahl stellen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Wer kann sich bewerben?

Jeder wahlberechtigte Unternehmer und jede wahlberechtigte Unternehmerin kann in der zugehörigen Wahlgruppe für die Vollversammlung kandidieren. Dabei kann der Vorschlag von einem Dritten kommen (Wahlvorschlag) oder die aspirierende Person schlägt sich selbst vor (Wahlbewerbung). In beiden Fällen müssen dieselbe Frist und dieselben Unterlagen (gerne mit den hier bereitgestellten Formularen) eingereicht werden.

Bis wann muss die Bewerbung bei der IHK eingehen?

Der Bewerbungszeitraum für die Kandidierenden endet am 19. Juli 2022, 18 Uhr.
Die Nachfrist endet entsprechend der am 8. August 2022 um 18 Uhr.

Was benötigen Sie für die Kandidatur?

Für eine rechtskräftige Bewerbung müssen nach § 11 WahlO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 107 KB) bei der IHK folgende zwei Dokumente fristgerecht eingereicht werden:
  1. Wahlbewerbung
    Bitte füllen Sie in diesem Dokument alle erforderlichen Angaben zur kandidierenden Person, bzw. dem Wahlvorschlag aus.
    Formular für die Wahlbewerbung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB)
  2. Unterstützungsunterschriften
    Für Ihre Bewerbung müssen Sie als Kandidierene neben Angaben zur Person und Ihrem Unternehmen auch fünf Unterstützer aus Ihrer Wahlgruppe einreichen. Bei Wahlgruppen mit weniger als 50 Wahlberechtigten reicht es aus, wenn der Wahlvorschlag von mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet ist. Weitere Unterteilungen der Wahlgruppen, wie z. B. Teilregionen oder Wirtschaftszweige sind unbeachtlich.
    Zum Unterstützungsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB)
Die Übermittlung der Dokumente ist postalisch, per Fax (07721 922-182) oder als eingescanntes Dokument per E-Mail an wahl@vs.ihk.de möglich. Sie sind nicht zwingend an die Verwendung der hier bereitgestellten Formulare gebunden. Bitte beachten Sie jedoch die zwingenden Voraussetzungen der Wahlordnung. Die unter § 11 Abs. 1 bis Abs. 3 WahlO genannten Unterlagen/Daten müssen Sie einreichen.
 

Wo finden sich weitere Informationen?

Die Formalitäten der Wahl regelt die Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 107 KB). Sollte diese Ihre Frage nicht beantworten, kontaktieren Sie gerne das Wahlteam – die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.

FAQ zu den Unterstützungsunterschriften

Muss ich unbedingt das von der IHK bereitgestellte Formular verwenden?

Nein, Sie sind nicht zwingend an die Verwendung des Musterformulars gebunden. Bitte beachten Sie jedoch die zwingenden Voraussetzungen der Wahlordnung. Die unter § 11 Abs. 3 WahlO genannten Daten müssen im Dokument enthalten sein.

Muss ich ein Formular je Kandidat, bzw. je Unterstützung verwenden?

Ich will einen Kandidierenden unterstützen: Wenn Sie das Unterstützerformular nutzen, gilt: Es können mit einem Unterstützerformular mehrere Bewerbernde gleichzeitig unterstützt werden. In der Praxis wird jedoch regelmäßig nur ein Kandidat unterstützt. Dann ist nur dieser im Unterstützerformular oben unter Ziffer 1 einzutragen.
Ich kandidiere selbst: Sie können das Formular in den Umlauf geben und alle Unterstützer auf einem Formular sammeln oder auch (in der Regel mindestens fünf) einzelne Formulare mit jeweils einem Unterstützer einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Unterstützer Ihrer Wahlgruppe angehören müssen. Weitere Unterteilungen der Wahlgruppen, wie z. B. Teilregionen oder Wirtschaftszweige sind hier unbeachtlich. Zu Frist und Form siehe auch den letzten Absatz des Formulars.

Welche Information muss an welche Stelle im Formular?

Welche/n Kandidierenden Sie unterstützen wollen, tragen Sie im ersten Abschnitt des Formulars unter Ziffer 1 bis 8 ein.
Die Tabelle in der Mitte des Formulars ist für die Unterstützungsunterschriften selbst. Hier tragen die unterstützenden Personen ihre Angaben ein:
  • Tragen Sie in der ersten Spalte die Nummer/n der Kandidierenden aus dem ersten Abschnitt ein, die Sie unterstützen wollen.
  • Tragen Sie in der zweiten Spalte die Daten Ihres Unternehmens ein.
  • Tragen Sie in der dritten Spalte Ihren vollen Namen ein.
  • Unterschreiben Sie in der vierten Spalte eigenhändig.

Feststellung der Kandidatenliste

Der Wahlausschuss hat die gültigen Wahlvorschläge und -bewerbungen geprüft und  in der bekannt gemacht.