IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Informationen zur IHK-Mitgliedschaft

Wer ist bei der Industrie- und Handelskammer zugehörig?

Die IHK-Zugehörigkeit wird per Gesetz geregelt (IHK-Gesetz). Danach gehören zur IHK, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind (dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung einer Gewerbesteuer an), natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die im Bezirk der IHK eine Betriebsstätte unterhalten. Es bedarf keiner ausdrücklichen Beitrittserklärung und auch eine Gewerbeanmeldung ist nicht ausschlaggebend.
IHK-zugehörig sind folglich grundsätzlich auch Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, Betreiber einer Photovoltaikanlage und eingetragene Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Handwerker

Liegt eine Eintragung in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe vor, so gehört der Gewerbetreibende nur bei Vorhandensein eines nichthandwerklichen und nichthandwerksähnlichen Betriebsteils und nur mit diesem der IHK an. Reine Handwerksbetriebe gehören ausschließlich der Handwerkskammer an.

Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirte sind nur dann IHK-zugehörig, wenn sie gewerbliche Einkünfte erzielen (z. B. Stromerzeugung durch Windkraft, Photovoltaik- oder Solaranlagen oder Lohnunternehmen).

Warum ist die gesetzliche Mitgliedschaft sinnvoll?

I. Gesamtinteressenvertretung

Erst die gesetzliche Mitgliedschaft macht es möglich, dass die IHKs alle Gewerbetreibenden ihrer Region gleichberechtigt vertreten - und nicht nur Einzelinteressen einiger Großunternehmen oder Branchen. So engagieren sich die IHKs für eine bessere Infrastruktur und Verkehrsanbindungen, für niedrige Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkräftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung. Dies kommt allen zugute - Wettbewerbern wie Geschäftspartnern. Das kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und sich an der Finanzierung beteiligen. Ansonsten könnten die finanzstarken Unternehmen das Sagen bekommen, nach dem Motto „Wer bezahlt, bestellt die Musik“.

II. praxisnahe Selbstverwaltung der Wirtschaft

IHKs ersetzen staatliche Verwaltung - auch dies wird erst möglich durch die gesetzliche Mitgliedschaft. Die IHKs nehmen eine ganze Reihe hoheitlicher Aufgaben für die Unternehmen wahr, z. B. bei der beruflichen Bildung und der Förderung des Exports. Ohne die IHKs müsste der Staat die Aufgaben mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestreiten. Die Beiträge der IHK-Mitglieder vermeiden also höhere Steuern und Abgaben.

III. Unabhängigkeit und Neutralität

Schließlich sichert die gesetzliche Mitgliedschaft die politische Neutralität der IHKs und garantiert deren Unabhängigkeit. Diese Selbstverwaltung ersetzt Staatsverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet: Die Wirtschaft entscheidet selbst, macht es selbst und bezahlt es selbst. Die wirtschaftliche Selbstverwaltung macht Betroffene zu Beteiligten und sichert Freiheit. So argumentiert auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Entschluss zur gesetzlichen Mitgliedschaft.

Wie wird die Demokratie in der IHK gewährleistet?

Durch die IHK-Vollversammlung. Sie ist das Parlament und das wichtigste Organ der IHK. Alle vier oder fünf Jahre wählen die Mitgliedsunternehmen einer IHK frei und geheim die Mitglieder der Vollversammlung. Dabei werden die Unternehmen ihren Branchen entsprechend in Wahlgruppen eingeteilt. So spiegelt sich die Branchenstruktur der Region in der Vollversammlung ihrer IHK wider. Regelmäßig tritt die Vollversammlung zusammen und entscheidet über die Arbeitsschwerpunkte der IHK, die Finanzen und grundsätzliche Angelegenheiten.
Wer mitmacht, kann auch Einfluss nehmen. Es kommt darauf an, sich aktiv zu beteiligen. Rund 218.000 Personen engagieren sich deutschlandweit ehrenamtlich in der IHK - der Sache wegen. So gibt es in der jeder IHK z. B. Fachausschüsse, in denen Unternehmen aktuelle regional -und wirtschaftspolitische Themen diskutieren und mit den Ergebnissen die Politik sachnah und objektiv beraten. Je mehr Unternehmen sich in ihrer IHK engagieren und sich nicht nur als passives Mitglied verstehen, desto breiter wird der Einfluss der Mitglieder - sowie das Gewicht in der Region und darüber hinaus. Und: Jeder Unternehmer kann sich den Wahlen zur IHK-Vollversammlung stellen und als gewählter Vertreter die Geschicke der IHK und damit der regionalen Wirtschaft mit bestimmen. Also: Mitmachen lohnt sich!

Wie vertritt die IHK die Interessen der Unternehmen?

Ob Taxifahrer oder Industriebetrieb, ob Existenzgründer oder erfahrener Unternehmer - jedes Unternehmen profitiert davon, dass die IHK sich für die Wirtschaft in der Region einsetzt: Wenn die IHK zum Beispiel dafür sorgt, dass die Verkehrsanbindung an die Innenstadt verbessert wird, kann sich jeder freuen, der dort ein Geschäft hat. Wenn die IHK sich dafür stark macht, dass eine Gemeinde ihre Abgaben nicht erhöht, kommt das allen Unternehmen in der Kommune zugute. Wenn sich die IHKs zusammen mit Arbeitsagenturen, Schulen und Hochschulen dafür einsetzen, dass qualifizierte, junge Leute und Unternehmen zusammenfinden, dann ist das wichtig für die gesamte Region. Und wenn sich die IHKs über ihre Dachorganisation, der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin, gegen Steuererhöhungen und für leichtere Unternehmensgründungen einsetzen, sich für gut qualifizierte Fachkräfte und sichere, sowie bezahlbare Energie stark machen, dann ist das für die Unternehmen in ganz Deutschland gut.

Welche Serviceleistungen bietet die IHK den Unternehmen?

Ob Marketing oder Steuern, Innovationen oder Recht - in der IHK erhalten Unternehmen zu allen wichtigen Themen wertvolles Know-how von Experten. Existenzgründer können mit ihrer IHK die Geschäftsidee erörtern. Sie erhalten Hilfestellung beim Businessplan, wichtige Branchendaten, Tipps für das Bankgespräch und Hilfe bei Förderanträgen. In Sprechtagen mit Kreditinstituten und Förderbanken können Unternehmen Fragen zur Unternehmensfinanzierung klären. Bei Branchentreffs und Unternehmerstammtischen werden wertvolle Kontakte geknüpft. Unternehmer, die ihren Betrieb übergeben möchten, lernen über ihre IHK potenzielle Nachfolger kennen. Und wer in einem ausländischen Markt Fuß fassen möchte, der kann die ersten Schritte auch von zu Hause aus erledigen. Die IHK ist nämlich bestens mit den Auslandshandelskammern (AHKs) und deren Büros in über 80 Ländern vernetzt. Über seine IHK oder auch direkt bei einer der AHKs kann man Informationen über den Markt erhalten und sich mit den notwendigen Formalien, wie Einfuhrbestimmungen, vertraut machen. Später hilft die zuständige AHK bei den ersten unternehmerischen Schritten vor Ort.
Und nicht zuletzt: Die IHKs sorgen für eine solide Ausbildung. Sie nehmen zum Beispiel jedes Jahr die Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Davon profitiert auch derjenige, der vielleicht selbst nicht ausbilden kann aber zum Beispiel eine Bürokauffrau einstellt. All das tun die IHKs in Eigenverantwortung – nach dem Motto: von der Wirtschaft, für die Wirtschaft.