Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler/-berater fallen in ihrer Tätigkeit unter Gewerbetreibende, die einer besonderen gewerberechtlichen Genehmigung bedürfen.
Es besteht die Pflicht, sich eine entsprechende Erlaubnis vor der Tätigkeitsausübung ausstellen zu lassen. Rechtsgrundlage ist hierfür § 34d Gewerbeordnung (GewO).
Kontakt
Cinzia Pettellino
Geschäftsbereich:
Recht und Steuern
Position: Rechtsreferentin
Jennifer Fluck
Geschäftsbereich:
Recht und Steuern
Position: Sachbearbeiterin