Versicherungsvermittler und -berater
Meldestelle für hinweisgebende Personen nach § 34d Abs. 12 GewO
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist gemäß § 34d Abs. 12 GewO verpflichtet eine sog. Meldestelle für Hinweisgeber vorzuhalten.
Über diese Meldestelle können mögliche oder tatsächliche Verstöße gemeldet werden, welche durch Versicherungsvermittler oder -berater begangen worden sind und sich auf §§ 11a, 34d GewO und die Versicherungsvermittlungsverordnung beziehen. Beispielsweise handelt es sich hierbei um die Zuverlässigkeit oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Meldestelle ist allein für Hinweisgeber, welche über besonderes, internes Wissen von dem betroffenen Unternehmen verfügen (sog. Whistleblower). Verbraucherbeschwerden können hierüber nicht entgegengenommen werden.
Für den Fall der Hinweiserteilung ist der Schutz des Hinweisgebers gewährleistet.
Wie kann die Meldung erfolgen?
1. Per Post
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Recht und Steuern | Meldestelle
Albert-Schweitzer-Str. 7
78052 Villingen-Schwenningen
2. Per E-Mail
3. Per Telefon
07721/922-142
Die Meldung über einen Verstoß kann auch anonym per Post oder Telefon abgegeben werden. Für diesen Fall bitten wir Sie selbst darauf zu achten, dass Ihr Name oder andere Anhaltspunkte zu Ihrer Identität nicht erkennbar sind.