Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Damit hat die Mediation, die eine Alternative zu den oft langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozessen darstellt, eine gesetzliche Grundlage erhalten.
Das Mediationsgesetz beruht auf der Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 21.05.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. Beabsichtigtes Ziel der Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern.
Im Mediationsgesetz wird die Mediation nunmehr definiert als „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“. Auch der Mediator erhält eine gesetzliche Definition als „eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt“.
Das Gesetz gibt dem Mediator einen Handlungsrahmen vor, indem es ausdrücklich Rechte und Pflichten des Mediators benennt, wie z. B. die Pflicht zur Allparteilichkeit (Neutralität). Zudem wird eine Verschwiegenheitspflicht des Mediators und der in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen statuiert.
Weiterhin stellt das Mediationsgesetz Anforderungen an die Aus- und Fortbildung des Mediators. Dadurch, dass der Mediator bestimmte Kernkompetenzen und Grundkenntnisse erfüllen muss, soll eine Qualitätssicherung in der Mediation gewährleistet und hierdurch das Vertrauen in die Mediation gestärkt werden. Die Bezeichnung als zertifizierter Mediator ist möglich, wenn der Mediator eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Die Anforderungen an die Ausbildung zum zertifizierten Mediator müssen noch durch eine gesonderte Verordnung geregelt werden.
Die Auswahl eines geeigneten Mediators kann schwierig sein. "Mediator" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Als Mediatoren sind vielfach Rechtsanwälte, aber auch Angehörige anderer beratender Berufe tätig. Jedenfalls sollte auf eine fundierte Zusatzausbildung Wert gelegt werden. Ein geeigneter Wirtschaftsmediator kann der Mediatorenliste (ab April im Bereich "Downloads" verfügbar) entnommen werden.

Stand: März 2014
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