Bescheinigungen für Betreiber Kritischer Infrastruktur - KRITIS
Das Land Baden-Württemberg stellt Bescheinigung für Unternehmen der kritischen Infrastruktur bereit. Diese Bescheinigungen werden ab dem 14. April 2020 von den Ortspolizeibehörden in den Rathäusern der Städte und Gemeinden am Sitz des Unternehmens oder am Ort der Niederlassung ausgestellt. Eine Anforderung kann auch per Email an die jeweilige Ortspolizeibehörde erfolgen: Erforderlich sind hierfür Name, Anschrift, Ansprechpartner und die Beschreibung, warum das Unternehmen oder die Einrichtung als KRITIS-Betreiber einzuordnen ist.
Eine Bescheinigung erhalten Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder ähnlich ernstzunehmende Folgen eintreten würden. Die einzelnen Branchen sind in einer Liste aufgezählt, die den Ortspolizeibehörden an die Hand gegeben wird.
Alle Informationen, inklusive der KRITIS-Liste, finden Sie auf der Seite des Innenministeriums Baden-Württemberg.