EU-Datenschutzgrundverordnung
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird als bislang größtes Reformvorhaben des EU-Datenschutzrechts nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 25. Mai 2018 gelten. Dabei werden die für Unternehmen einschlägigen nationalen Regelungen weitgehend durch die Regelungen der Verordnung abgelöst bzw. ersetzt.