Visa: Bescheinigung von Einladungsschreiben
Bei Beantragung eines Visums durch einen ausländischen Staatsbürger muss dem Antrag ein Einladungsschreiben beigefügt werden. Das Einladungsschreiben an den ausländischen Geschäftspartner muss von der Industrie- und Handelskammern bescheinigt werden.
Alle am Verfahren der Visums-Ausstellung beteiligten deutschen Stellen sind verpflichtet, mit Sorgfalt zu arbeiten und Angaben ggf. zu überprüfen.
Einladungsschreiben, auf denen die IHK eine Bescheinigung mit Kammersiegel abgeben, müssen die folgenden Inhalte umfassen:
Einladungsschreiben, auf denen die IHK eine Bescheinigung mit Kammersiegel abgeben, müssen die folgenden Inhalte umfassen:
- Betreff: Visa-Erteilung
- Name des Unternehmens im Partnerland
- Erklärung, dass es sich bei dieser Firma um einen Geschäftspartner handelt
- Möglichst genaue und plausible Begründung des Reisezwecks
- Name des Mitarbeiters dieser Firma, für die das Visum für eine Dienstreise nach Deutschland ausgestellt werden soll
- Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person
- Dauer des Besuches mit Datum der Ein- und Ausreise
- Hinweis auf die §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, wonach entstehende Kosten, Versicherung etc. von der deutschen Firma getragen werden.
- Unterschrift des Geschäftsführers oder -inhabers
Passkopien des Antragstellers können in Einzelfällen angefordert werden.
Wir weisen darauf hin, dass Schreiben, die nicht den inhaltlichen Anforderungen entsprechen, von uns nicht bescheinigt werden können.
Wir weisen darauf hin, dass Schreiben, die nicht den inhaltlichen Anforderungen entsprechen, von uns nicht bescheinigt werden können.