Pferde - Vorübergehende Einfuhr
Pferdebesitzer können unter gewissen Bedingungen ein Carnet A.T.A. benützen. Für das Carnet A.T.A. (ein internationales Zollpassierscheinheft) sind Vordrucke zu verwenden, die bei der IHK zu erhalten sind. Die Gebühren für die Ausstellung des Carnets sind für IHK-Mitgliedsunternehmen und Private unterschiedlich. Als Rückversicherer der IHKs erhebt die Euler Hermes Deutschland (jetzt Allianz Trade) ein Entgelt in Abhängigkeit des Wertes des Pferdes und entscheidet über den Carnetantrag in jedem Fall erst nach Anfrage bei Ihrer zuständigen IHK unter Angabe der Widerristhöhe des Pferdes und des Einfuhrlandes.
Für Ausbildung, Training, Teilnahme an Sportveranstaltungen und Ausstellungen können Pferde mit einer Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) vorübergehend in der Schweiz verbleiben. Die Einfuhrabgaben werden durch Barhinterlage oder Bürgschaft am schweizerischen Grenzzollamt erhoben und nach Wiederausfuhr zurückerstattet.
Solange das Zollkontingent nicht ausgeschöpft ist, kann eine Sicherheitsleistung erhoben werden. Weitere Informationen und Vordrucke über die vorübergehende Verwendung für Pferde finden Sie hier.
Falls Sie sich doch für ein Carnet A.T.A. entscheiden sollten, bitten wir um Beachtung, dass wir mind. 3 - 5 Werktage Bearbeitungszeit zur Vorprüfung benötigen. Bei Neukunden bis zu 8 Werktage.