Ihr Weg zum eCarnet ATA
1. Carnet ATA/CPD – so geht’s
Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA können Sie ganz einfach elektronisch beantragen. Ihr einfacher Weg zum Carnet:
- Im e-ata-System Ihrer IHK registrieren.
- Nach Freigabe durch die IHK: Carnet elektronisch beantragen.
- Bei Fragen: Dialog mit der IHK über das e-ata-System.
- Sobald Antrag vollständig und korrekt vorliegt: Ausdruck durch die IHK.
- Sie erhalten das fertige Dokument (Abholung oder Postversand).
- Sie müssen nur noch unterschreiben.
2. Technische Voraussetzungen
Um Carnets online zu beantragen, benötigen Sie:
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
- Zugang zum e-ata-System
3. Zugang zum e-ata-System und Registrierung
- Mitglieder der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg kommen über diesen Link direkt zum e-ata-System der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Informationen zur Registrierung und zum Berechtigungssystem finden Sie im Handbuch Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung.
4. Carnets elektronisch beantragen
Nach Registrierung im e-ata-System und Freischaltung durch die IHK können Sie Carnets elektronisch beantragen. Informationen hierzu finden Sie im Handbuch Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung.
5. Bearbeitungszeit bei der IHK
Die IHK stellt Carnets innerhalb von 2 – 3 Werktagen aus, gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antrag vollständig und fehlerfrei vorliegt. Sie entscheiden, ob Sie das ausgestellte Dokument abholen oder wir es Ihnen zuschicken.
Bitte beachten Sie, dass wir bei Pferde Carnets mind. 3 – 5 Werktage benötigen, bei Neukunden bis zu 8 Werktage.
Bitte nehmen Sie gerne mit uns bevor die Reise ansteht Kontakt auf.
6. Sie haben das Carnet von Ihrer IHK erhalten – wie geht es weiter?
- Bitte unterschreiben Sie das Carnet in Feld J.
- Legen Sie Ware und Carnet Ihrem zuständigen Binnenzollamt vor.
- Erst wenn das Zollamt mit seinem Siegel bestätigt hat, dass Ware und Carnet übereinstimmen, können Sie das Dokument an der Grenze vorlegen.
- Unterwegs denken Sie bitte daran, das Carnet sowohl dem EU-Grenzzoll als auch dem Zoll im Drittland vorzulegen und sich jeden Grenzübertritt bestätigen zu lassen.
- Die Checkliste für Carnet-Reisende (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1173 KB) beschreibt alle an den Zollstellen vorzunehmenden Schritte.