Bitte beachten Sie: Auch die IHK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen über die Weihnachtstage eine kleine Pause. Die IHK ist deshalb am 27. und 30. Dezember geschlossen. Die Fachbereiche International (8 bis 13 Uhr) sowie Recht und Steuern (10 bis 13 Uhr) sind erreichbar.
Was sind die Herausforderungen für die Exportkontrolle in Unternehmen? In dieser Präsentation von Dr. Henninger (Kanzlei Graf von Westphalen) werden die Maßnahmen der EU gegen Russland, Belarus, die Krim und die sog. „Volksrepubliken“ und die Auswirkungen für die Unternehmenspraxis erläutert.
Nachfolgend geben wir eine unverbindliche Übersicht der Prüferfordernisse für Güterlieferungen nach Russland. Der Güterbegriff umfasst grundsätzlich Waren, Software und Technologie. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.
Nachfolgend geben wir eine unverbindliche Übersicht der Prüferfordernisse für Güterlieferungen nach Belarus. Der Güterbegriff umfasst grundsätzlich Waren, Software und Technologie. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.
Seit Ende Februar 2022 haben die Europäische Union, die USA und zahlreiche andere Staaten scharfe Sanktionen gegen Russland verhängt. Russland hat seinerseits mit Gegenmaßnahmen geantwortet. Hier finden Sie eine Übersicht.
Ein Überblick über die von der EU-Kommission bereitgestellten Informationen.
Informationen des GTAI (Link: https://www.gtai.de/de/trade/specials/russland-ukraine-konflikt)
Germany Trade & Invest bietet eine aktuelle Übersicht zu den Auswirkungen der Sanktionen auf Unternehmen.
Aktuelle EU-Sanktionen gegen Russland (Link: https://www.duesseldorf.ihk.de/aussenwirtschaft/zoll-und-aussenwirtschaftsrecht/internationale-handelspolitik3/eu-weitet-sanktionen-gegenueber-russland-aus-5435724)
Die EU weitet ihre Sanktionen gegen Russland schrittweise aus. Hier finden Sie eine Übersicht über die Sanktionen und ein Prüfschema für Güterlieferungen.
Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
Förderkredit für Unternehmen, die durch den Ukraine-Krieg oder die Sanktionen einen Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten verzeichnen.
Start der Großbürgschaftsprogramme (Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-03-schutzschild-kriegsfolgen.html)
Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogrammen
Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an. Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind bis 30.09.2022 möglich
Kontakt
Jörg Hermle
Geschäftsbereich:
International
Position:
Teamleiter