Import | Export
Incoterms
Wer im Import- oder Exportgeschäft tätig ist, muss mit seinen Vertragspartnern auch Regelungen zu den für das Geschäft gültigen Lieferbedingungen treffen. Dabei sollte die Vertragsklausel berücksichtigen, welchen Weg die Ware zu nehmen hat. Für den internationalen Geschäftsverkehr wurden von der International Chamber of Commerce in Paris (ICC) die in Außenhandelsverträgen üblicherweise verwendeten Klauseln zusammengetragen und in den Incoterms (International Commercial Terms) zusammengefasst.
Kontakt
Jörg Hermle
Geschäftsbereich:
International
Position: Teamleiter
Ingrid Schatter
Geschäftsbereich:
International
Position: Fachreferentin