IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Kurzfristige Exportfinanzierung
Die Finanzierungsmöglichkeiten lassen sich hinsichtlich des Finanzierungszeitraumes wie folgt unterscheiden:
- kurzfristige Exportfinanzierung mit Zahlungszielen bis zu einem Jahr
- mittel- und langfristige Exportfinanzierung mit Zahlungszielen ab einem Jahr
Im Rahmen dieser Zusammenstellung soll nur auf die kurzfristige Exportfinanzierung eingegangen werden. Zur Information über die langfristige Finanzierung sei auf die Beratung durch die Hausbanken verwiesen.
Die wichtigsten Formen der kurzfristigen Exportfinanzierung mit ihren Vor- und Nachteilen werden im folgenden skizziert.
1. Ankauf von Exportdokumenten
Die Kreditinstitute ermöglichen Exporteuren die Finanzierung ihrer Geschäfte durch die Vergabe von Krediten auf Dokumente aus Inkasso- und Akkreditivgeschäften.
1.1 Kreditgewährung auf Inkassodokumente
Die Bank kann dem Exporteur auf den zu erwartenden Eingang einen Geldbetrag zur Verfügung stellen, dessen Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Bei Dokumenteninkassi ist der Eingang des Erlöses nicht in jedem Falls sicher, sodass der Vorschuss nur unter der Exporteurhaftung gewährt wird.
Exportvorschuss auf D/P-Dokumente: Die Bank bevorschusst zum Einzug eingereichte Dokumente eines einzelnen Inkassos (Einzelvorschuss) oder laufend einen Teil/Anteil/Prozentsatz des Inkassobestandes (Globalvorschuss). Die Höhe des Vorschusses ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ankauf (Negoziierung) von D/P-Dokumenten: Die Bank kann die Dokumente vom Exporteur ankaufen, der sofort über liquide Mittel verfügt.
Ankauf (Diskontierung) von D/A-Akzepten: Der Exporteur kann der Bank Wechsel aus Inkassogeschäften zur Diskontierung vorlegen und damit über den gesamten Gegenwert der Dokumente verfügen.
1.2 Kreditgewährung auf Akkreditivdokumente
Exportvorschuss auf Akkreditivdokumente: Ist das Akkreditiv nicht bei der avisierenden Bank sondern bei der eröffnenden Bank benutzbar, kann die Bank des Exporteurs für die Postlaufzeit der Dokumente einen Barvorschuss auszahlen.
Ankauf (Negoziierung) der Akkreditivdokumente: Die von der Akkreditivbank zur Negoziierung von Akkreditivdokumenten ermächtigte Bank kauft die Dokumente vom Exporteur an und gewährt somit einen Barkredit bis zur Einlösung durch die Akkreditivbank.
Voraussetzungen für diese beiden Finanzierungsinstrumente sind:
- formale und inhaltliche Korrektheit der (akkreditivgemäßen) Dokumente
- Verwertbarkeit der Dokumente
- einwandfreie Bonität des einreichenden Exporteurs
2. Negoziierungskredit
Mit Hilfe eines Negoziierungskredits hat der Exporteur die Möglichkeit, den durch die Gewährung von Zahlungszielen entstandenen Zeitraum zwischen Warenversand und Geldeingang zu überbrücken. Dabei ermächtigt die Bank des Importeurs die Exporteursbank, Dokumente, die von nicht akzeptierten Wechseln (Tratten) begleitet werden, anzukaufen. Diese werden von der Bank sofort diskontiert oder akzeptiert. Es gibt zwei Ausprägungen dieser Finanzierungsform mit unterschiedlichen Inhaltsmerkmalen:
Order to Negotiate (OTN): Die Bank des Importeurs ermächtigt die Exporteurbank, auf die Importeurbank oder Exporteursbank gezogene und von akkreditivgemäßen Dokumenten begleitete Tratten anzukaufen.
Authority to Purchase: Die Bank des Importeurs erteilt der Bank des Exporteurs die Zusage, auf den Importeur gezogene Tratten anzukaufen oder zu bevorschussen. In diesen Fällen kauft die Bank des Exporteurs die Wechsel auf eigenes Risiko an.
Vorteile:
- insbesondere bei Dokumentenakkreditiven hoher Sicherheitsstandard aufgrund der Einschaltung und Haftung von Banken
- verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung vor Fälligkeit
Nachteile:
- starke Formalisierung dokumentärer Zahlungs- und Finanzierungsinstrumente
3. Kontokorrentkredit
Kontokorrentkredite werden von Unternehmen zur Verstärkung eigener Mittel beansprucht. Sie werden von den Banken meist als längerfristig vereinbarte Kreditlinie zur Verfügung gestellt. Die Zinshöhe ist variabel.
Die exportierten Waren und die daraus entstehenden Forderungen werden meist mit anderen Forderungen und Sicherheiten den Banken zur Besicherung abgetreten.
Vorteile:
- Möglichkeit der kurzfristigen und flexiblen Inanspruchnahme
- Höhe der Inanspruchnahme variabel
- Einfachheit der Kreditgewährung
Nachteile:
- hohe Kosten
4. Wechseldiskontkredite
Bei einem Wechseldiskontkredit räumt eine Bank dem Exporteur eine zeitlich unbegrenzte, aber kündbare Kreditlinie ein. Der Exporteur kann seiner Bank dann aus Exportgeschäften stammende Wechsel zum Ankauf vor Fälligkeit – mit Diskont – einreichen. Sofern die Importeure bereit sind, Wechsel auszustellen, eröffnet die Diskontierung dieser Auslandswechsel eine Reihe von Vorzügen (siehe auch Beschreibung des Negoziierungskredit). Ausländische Wechselvoraussetzungen (insbesondere Formbestimmungen) sind zu beachten.
Vorteile:
- hohe Sicherheit aufgrund der formalen Anforderungen an die Wechselurkunde und der rechtlich international weitgehend vereinheitlichten Ausgestaltung
- hohe Flexibilität
- schnelle Mittelbeschaffung
- Zinsvorteil gegenüber Kontokorrentkredit
- Währungsrisiko geht auf diskontierende Bank über
Nachteile:
- strenge Haftung der Beteiligten im Falle des Zahlungsverzugs
5. Akzeptkredite
Beim Akzeptkredit kann der Exporteur einen Wechsel über den Akkreditivbetrag auf die Kredit gewährende Bank ziehen. Der Exporteur muss dabei gewährleisten, dass der Bank der Akkreditivbetrag kurz vor Fälligkeit des Wechsels zur Verfügung steht. Auf der Basis des Wechselakzepts kann sich der Exporteur refinanzieren. Er kann den akzeptierten Wechsel an einen Lieferanten weitergeben, ihn bei einer anderen Bank diskontieren lassen oder der akzeptierenden Bank zum Diskont vorlegen. Die Bank haftet für den Exporteur als Wechselaussteller. Voraussetzung für Akzeptkredite ist eine sehr gute Bonität.
Vorteile:
- niedrige Finanzierungskosten (geringer als beim Kontokorrentkredit)
- hohe Flexibilität
Nachteile:
- schnelle und strenge Haftung im Falle des Zahlungsverzugs
6. Rembourskredite
Der Rembourskredit ist eine Kombination aus Akkreditiv, Akzeptkredit und Wechseldiskontkredit und eignet sich vor allem dann, wenn der Exporteur den Käufer nicht kennt. Der Exporteur zieht dabei auf die Bank des Importeurs, die sich zur Gewährung eines Akzeptkredites bereit erklärt hat, einen Wechsel. Zusammen mit akkreditivgemäßen Dokumenten legt er diesen seiner Bank zum Diskont vor. Die Exporteurbank holt das Akzept bei der Importeurbank ein und übergibt ihr gleichzeitig die Dokumente. Ist der Rembourskredite mit einem Dokumentenakkreditiv verbunden, akzeptiert die Remboursbank unter dem Obligo der Akkreditivbank (Bank des Importeurs) gegen Übergabe akkreditivgemäßer Dokumente eine Tratte. Der Exporteur kann den Wechsel zum Diskont einreichen und erhält somit den Exporterlös sofort.
Vorteile:
- für den Käufer günstig, wenn die Zinsen im Land des Verkäufers unter denen im eigenen Land liegen
- durch Einschalten einer international bekannten Bank des Importeurlandes kann insbesondere die mögliche Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit eines unbekannten Käufers ausgeschlossen werden
Nachteile:
- sehr gute Bonität notwendig
7. Exportfactoring
In einem Factoring-Vertrag tritt der Exporteur sämtliche zukünftige Forderungen, die aus seinen Lieferungen während eines vereinbarten Zeitraums entstehen, an den Forderungskäufer (Factor) ab. Hierdurch erreicht der Exporteur sofortige Liquidität und verbessert seine Bilanz. Diese Finanzierungsform eignet sich nur für Buchforderungen, Wechsel und Akkreditive kommen nicht in Betracht. Das Factoring erfüllt drei Funktionen:
Dienstleitungsfunktion: Der Faktor verpflichtet sich, die gekauften Forderungen zu buchen, zu verwalten, Mahnwesen und Inkassi zu betreiben.
Finanzierungsfunktion: Der Factor kauft die Forderungen nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung gegen Vorlage der Rechnungskopie an. Der Exporteur kann sofort über den Gegenwert verfügen. Als Sicherheit muss der Exporteur auf einem Sperrkonto einen gewissen Guthabensaldo (in der Regel 10 bis 20 Prozent der finanzierten Forderungen) halten.
Delcrederefunktion: Der Factor kauft innerhalb des vertraglich vereinbarten Limits Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos an. Daher prüft er zuvor stets die Bonität der Schuldner, gegen die diese Forderungen bestehen. Anzumerken ist, dass politische Risiken beim Exporteur verbleiben.
Vorteile:
- schnelle Geldmittelbeschaffung
- Verbesserung von Bilanz und Wettbewerbsposition
- Gewährung von Zahlungszielen wird ermöglicht
- Übernahme des Ausfallsrisikos
- anpassungsfähiges Instrument
- Übernahme wichtiger Dienstleistungen durch die Factoringgesellschaft (Bonitätsprüfungen, Verwaltung des Forderungsbestandes, Mahn- und Inkassowesen)
Nachteile:
- zusätzlich zu den Zinskosten entsteht eine Factoringgebühr und ggf. eine Kontoführungsgebü