Ausfuhranmeldungen

ATLAS: Das elektronische Ausfuhrverfahren

Ausfuhranmeldungen werden mithilfe des elektronischen Zollsystems ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) erstellt.
Die detaillierten Abläufe werden in der Verfahrensanweisung ATLAS (Stand März 2021) geschildert. Für aktuelle Verfahrensänderungen ist es empfehlenswert, die Teilnehmerinformationen zu abonnieren.

Verfahrensübersicht

Das elektronische Verfahren ATLAS-Ausfuhr gilt für alle Ausfuhrvorgänge:
  • zweistufiges Normalverfahren bei einem Wert ab 3.001 Euro
  • einstufige Vereinfachung für Kleinsendungen bei einem Wert zwischen 1.001 und 3.000 Euro bei der Ausgangszollstelle
  • die unvollständige Ausfuhranmeldung
  • Zugelassener Ausführer/ZA, neue offizielle Bezeichnung: vereinfachtes Verfahren mit vereinfachter Anmeldung mit förmlicher Bewilligung
  • Ausfuhren per Post
  • Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
  • Ausfuhren von Marktordnungswaren (MO), also landwirtschaftliche Erzeugnisse
Bei Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, entscheidet das exportierende Unternehmen, ob es diese Sendung elektronisch anmeldet oder nicht. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Zolls.
Die genannten Wertschwellen beziehen sich auf den Grenzübergangswert „Frei deutsche Grenze“. Das bedeutet, dass auf den Warenwert anteilige Frachtkosten addiert werden müssen.

Ablauf des Ausfuhrverfahrens

  1. Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch. Nach der Überlassung zur Ausfuhr durch das Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. Es enthält eine 18-stellige Master Reference Number (MRN) und einen Barcode (Balkenstrichcode) in Feld A oben rechts. Das ABD (mindestens aber der Barcode) muss die Ware nicht begleiten, aber vor Ausgang der Ware aus dem EU-Zollgebiet der Ausgangszollstelle vorgelegt werden. Der Exporteur muss die mutmaßliche Ausgangszollstelle im Voraus bestimmen, ein Wechsel ist durch elektronische Umleitung möglich.
  2. Das einstufige Ausfuhrverfahren (Sendungen bis 3.000 Euro) kann nur noch für deutsche Grenzzollstellen genutzt werden und ist damit für die Praxis uninteressant. Lesen Sie hierzu in der Servicespalte das Dokument „Vereinfachte Verfahren“.
  3. Im Verfahren Zugelassener Ausführer (ZA)/vereinfachte Zollanmeldung wird eine Anschreibemitteilung an die Ausfuhrzollstelle übermittelt. Der Inhalt der Bewilligung (Warenkreis, Zielländer, Verladeorte) kann mit den angemeldeten Daten abgeglichen werden. Der Bewilligungsinhaber ZA muss für jede Ausfuhrsendung auf die Mitteilung der Registriernummer und des Ausfuhrbegleitdokuments als PDF-Datei warten (Überlassung zur Ausfuhr). Diese Überlassung erfolgt innerhalb weniger Minuten automatisch rund um die Uhr. Wenn sie nicht erfolgt, sollte Kontakt mit dem Zollamt aufgenommen werden, es kann, sein, dass eine Beschau im Unternehmen stattfinden soll.
  4. Um das Ausfuhrbegleitdokument mit dem vorgeschriebenen Barcode korrekt ausdrucken zu können, muss auf dem Rechner die Schriftartdatei TrueType Code 128 für das Versand- und Ausfuhrbegleitdokument installiert sein.
  5. Vor dem Verbringen von Waren in das bzw. aus dem Zollgebiet der Union erhalten die europäischen Zollverwaltungen Informationen über geplante Warenbewegungen in Form von Vorabmeldungen (summarische Anmeldungen). Dies ist in ATLAS-Ausfuhr integriert. Die Anmeldungen müssen zwei bis vier Stunden bevor die Ware die EU verlässt, beim Binnenzollamt abgegeben werden. Bei der Einfuhr gibt es einen entsprechenden Ablauf. Für den Warenverkehr mit der Schweiz müssen keine Fristen eingehalten werden.
  6. Für alle Ausfuhren gilt, dass vor der Ausfuhr auf Basis der abgegebenen Daten eine automatisierte Risikoanalyse durchgeführt wird. Natürlich wird auch geprüft, ob die Daten noch aktuell sind (Zolltarifnummer u.ä.). Erst dann gibt der Zoll die Sendung frei oder ordnet eine Beschau an.
  7. Bei Systemausfällen gibt es ein Notfallkonzept. Dies hängt von den genutzten technischen Zugangswegen zu ATLAS ab und davon, ob ein Normalverfahren oder ein vereinfachtes Verfahren genutzt wird.
  8. Das Ausfuhrverfahren wird mit einer Rückmeldung von der Grenzzollstelle, dem Ausgangsvermerk (AGV) abgeschlossen. In über 98 Prozent aller Vorgänge funktioniert dieser automatische (zoll- und umsatzsteuerrechtliche) Abschluss des Ausfuhrverfahrens problemlos. Falls Vorgänge offen bleiben, gibt es folgende Erledigungsmöglichkeiten.

ATLAS-Ausfuhr: Varianten für Unternehmen mit wenigen Ausfuhrsendungen

Es gibt verschiedene technische Zugangswege zu ATLAS. Neben der Anschaffung von eigener ATLAS-Software oder der Nutzung entsprechender Cloud-Lösungen gibt es folgende Varianten:

1. Einschaltung eines Zollagenten

Bei der so genannten Vertreterlösung schaltet der Ausführer einen Dienstleister als Vertreter ein, der die Dokumente erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt. Besondere Voraussetzungen seitens des Ausführers sind nicht zu erfüllen. Dieser übermittelt seine Dokumente, zum Beispiel Handelsrechnung an den Zolldienstleister, welcher dem Ausführer das ABD zurück übermittelt. Die Einschaltung eines Zollbüros bietet sich zum Beispiel an, wenn der Ausführer aufgrund seiner geringen Anzahl an Ausfuhrsendungen selbst nicht die für die Exportabwicklung notwendigen aktuellen außenwirtschaftsrechtlichen Kenntnisse hat. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Zollbüros und beginnen bei zirka 30 Euro je Ausfuhrvorgang, können aber auch dreistellige Beträge erreichen.

2. Nutzung der Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus)

Die IAA Plus ist der kostenlose Zugang zum ATLAS-System, der von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Außer einem Internetzugang sowie einem Elster-Zertifikat als Unterschriftsersatz sind keine technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Die IAA Plus bildet alle wesentlichen Ausfuhrvarianten relativ komfortabel ab.