Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) im Ausland eine Beschäftigung für ihn ausübt.
Auch kurze Einsätze von wenigen oder einzelnen Tagen, z.B. zur Montage von Maschinen, Service-Einsätzen o.ä. sind darunter zu verstehen und können daher mit bestimmten gesetzlichen Auflagen wie z.B. Meldepflichten verbunden sein.
Eine Entsendung ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Inland eigens für eine Arbeit im Ausland eingestellt wird.