Arbeitseinsätze von Mitarbeitern innerhalb der Europäischen Union
Bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen von Mitarbeitern sind in zahlreichen Ländern der EU Meldebestimmungen sowie Vorschriften zu Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu beachten. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2014/67/EU.
Die Vorschriften zu Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wurden bereits in der 1996 verabschiedeten Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern festgelegt. Dazu zählen beispielsweise die Beachtung von Mindestentgeltsätzen, Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, bezahltem Mindestjahresurlaub sowie Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz.
2014 wurde dann die Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU mit dem Ziel erlassen, die praktische Anwendung der Entsendevorschriften zu verbessern und Fragen wie Betrug, Umgehung der Vorschriften und einen besseren Austausch von Informationen unter den Mitgliedstaaten anzugehen.
Die EU-Mitgliedstaaten mussten die Durchsetzungsrichtlinie bis zum 18. Juni 2016 in nationales Recht umsetzen. Die EU-Staaten haben die Richtlinie allerdings sehr unterschiedlich umgesetzt.
In unserer Tabelle finden Sie Links zu den uns hierzu bis dato vorliegenden Informationen aus den EU-Mitgliedsländern. Weitere Informationen erhalten Sie über die weiterführenden Links.