InnovFin 70
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem maximalen Umsatz von 50 Mio. € oder einer maximalen Bilanzsumme von 43 Mio. €.
Was wird gefördert?
Das Bürgschaftsprogramm unterstützt Investitionen zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte sowie Investitionen zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Darüber hinaus können auch Forschungs- und Innovationskosten, Betriebsübernahmen und Betriebsmittel durch das Bürgschaftsprogramm unterstützt werden.
Dabei muss es sich um ein innovatives Unternehmen oder ein innovatives Vorhaben handeln. Wann ein Unternehmen oder ein Vorhaben im Sinne des Bürgschaftsprogramms als innovativ einzustufen ist, können Sie online auf der Website der L-Bank einsehen.
Dabei muss es sich um ein innovatives Unternehmen oder ein innovatives Vorhaben handeln. Wann ein Unternehmen oder ein Vorhaben im Sinne des Bürgschaftsprogramms als innovativ einzustufen ist, können Sie online auf der Website der L-Bank einsehen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft über 70% des Nettodarlehensbetrags gegenüber der kreditvergebenden Bank bis maximal 5 Mio. €. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal zehn Jahre, bei einer Betriebsmittelfinanzierung maximal drei Jahre und bei endfälligen Darlehen maximal fünf Jahre.
Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
- 0,60% - 1,40% des Darlehensbetrags pro Jahr plus einmalig 1% des Bürgschaftsbetrags für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
- 0,70% - 1,51% des Darlehensbetrags pro Jahr plus einmalig 1% des Bürgschaftsbetrags für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten
Wo stellt man den Antrag?
Das Unternehmen stellt gemeinsam mit der Hausbank den Antrag auf Verbürgung des Kredits. Bürgschaftsanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann weiter:
- bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. € an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
- bei Bürgschaftsbeträgen ab 1,25 Mio. € bis zu 5 Mio. € an die L-Bank
Wann stellt man den Antrag?
Der Bürgschaftsantrag wird gemeinsam mit dem Kreditantrag gestellt. In der Regel muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Das Bürgschaftsprogramm InnovFin 70 kann mit anderen Förderdarlehen kombiniert werden, aber auch mit gewöhnlichen Hausbankkrediten, sofern damit ein innovatives Unternehmen oder ein innovatives Vorhaben unterstützt werden soll.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Website der L-Bank.
Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Website der L-Bank.