CO2-Bepreisung
10 Prüfsteine für einen wirtschaftlich tragfähigen Klimaschutz
Damit die deutschen und europäischen Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 erreicht werden, will das Klimakabinett zügig über neue Maßnahmen entscheiden. Aktuell am intensivsten diskutiert wird, ob und wie dem Treibhausgas CO2 ein Preis gegeben werden kann, damit Investitionen und Konsum klimafreundlicher werden. Klar ist, dass zusätzliche klimapolitische Instrumente oder Anpassungen der existierenden Maßnahmen Einfluss auf die wirtschaftlichen Standortbedingungen haben werden.
Mitte Juli lässt sich die Bundesregierung mehrere Gutachten vorlegen, wie eine CO2-Bepreisung eingeführt werden kann. Umweltministerin Svenja Schulze arbeitet parallel weiter an einem eigenen Konzept. Auch aus den Parteien erreichen zunehmend Vorschläge die Öffentlichkeit. Gemein ist allen Konzepten: Deutschlands Unternehmen sollen in die zusätzliche CO2-Bepreisung einbezogen werden.
Angesichts der Vielfalt an Optionen hat der DIHK zehn Leitlinien entwickelt, an denen sich die Konzepte für eine wirtschaftlich tragfähige CO2-Bepreisung messen lassen sollten. Denn häufig wird übersehen, dass Unternehmen aus der Energiewirtschaft und der Industrie mit dem EU-Emissionshandel bereits einer funktionierenden CO2-Bepreisung unterworfen sind.
Insgesamt biete die Debatte aber auch die Chance, das gesamte System der staatlichen Abgaben und Umlagen wieder zu vereinfachen, um Betriebe von Kosten und Bürokratie zu entlasten. Denn schließlich schulterten Deutschlands Unternehmen bereits jetzt mit die höchsten Strompreise in Europa.
Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass unternehmerische Investitionen verlässliche Planung erfordern. Daher sollten neue Instrumente zur CO2-Bepreisung mit zeitlichem Vorlauf und in kalkulierbaren Schritten eingeführt werden. Das eröffne Unternehmen die Möglichkeit, in CO2-arme Technologien zu investieren.