Umfangreiche EU-Vorgaben

FAQ zur CSRD veröffentlicht

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie „CSRD“ (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird derzeit ins deutsche Recht umgesetzt. Die Zahl der betroffenen Unternehmen steigt, auch aufgrund von Verpflichtungen innerhalb von Lieferketten. Die EU-Kommission hat Mitte November 2024 eine deutsche Fassung ihrer Fragen-und-Antworten (FAQ) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Der 43 Seiten umfassende Text ist hier im EU-Amtsblatt abrufbar.
  • Neben der CSRD werden auch Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Vorgaben aus der Rechnungslegungsrichtlinie und weiteren „Finanz-Richtlinien“ erläutert.
  • Weitere Themen sind Prüfer und deren Bestätigungen, immaterielle Ressourcen und Unternehmen aus Drittländern.
Mit diesen FAQ will die EU die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben erhöhen.