Klimaschutz
Klimaschutz-Pläne der Bundesregierung
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck legte am 11.01.2022 die Eröffnungsbilanz Klimaschutz vor. Laut Habeck zeigt die Eröffnungsbilanz, wie sehr der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liegt und betont, dass Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit die Klimaziele der Jahre 2022 und 2023 verfehlt.
Mit einem Klimaschutzsofortprogramm sollen alle Sektoren auf den Zielpfad gebracht werden mit den erforderlichen Maßnahmen. Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein und der Anteil erneuerbaren Energie bis 2030 auf 80% steigern.
Konkret geplant sind:
- EEG-Novelle: Im EEG sollen die Weichen für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 gestellt werden. Hierfür wird von einem Gesamtstromverbrauch von 715 TWh ausgegangen. Die Ausschreibungsmengen sollen erhöht und die technologiespezifischen Mengen anwachsend ausgestaltet werden. Es soll verankert werden, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.
- Solarenergie: Es soll ein Solarbeschleunigungspaket zur Beschleunigung des Ausbaus der Solarenergie verabschiedet werden. Hierzu zählen unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien. Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel für alle geeigneten Dachflächen.
- Windenergie: Kurzfristige Flächenpotenziale für Wind an Land sollen erschlossen werden. Um weitere Flächenpotentiale zu nutzen, soll eine bessere Vereinbarkeit mit militärischen Belangen erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Abstände zu Drehfunkfeuer und Wetterradaren reduziert werden. Mit einem Wind-an-Land- Gesetz soll der Ausbauprozess beschleunigt werden in dem zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reserviert wird, der Windenergieausbau mit dem Artenschutz versöhnt und die Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen werden.
- Senkung des Strompreises: Wärmepumpen und E-Mobilität sollen attraktiver werden und die Sektorkopplung vorangebracht werden. Die EEG-Umlage wird ab 2023 über den Bundeshaushalt finanziert. Für die übrigen Umlagen wird eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage geschaffen.
- Klimaschutzverträge mit der Industrie: Mithilfe von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) wird ein verlässlicher Förder- und Investitionsrahmen für die Transformation in der Industrie geschaffen.
- Wärmestrategie: Bis 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt und außerdem die Energieeffizienz von Gebäuden gesteigert werden.
- Gebäudestandards und -förderung: Die zügige Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes soll verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen schaffen. Neubauten und Gebäudesanierungen werden auf das Ziel der Klimaneutralität 2045, sowie auf einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausgerichtet. Gemäß Koalitionsvertrag soll ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll außerdem angepasst werden und neue Anreize geben.
- Wasserstoffstrategie: Die Nationale Wasserstoffstrategie soll noch in diesem Jahr überarbeitet und zusätzliche Förderprogramme für Wasserstoff auf den Weg gebracht werden. Die Produktion an grünem Wasserstoff soll gegenüber den bisherigen Plänen verdoppelt werden.
Zudem werden weitere Maßnahmen aus anderen Ressorts und Sektoren in das Sofortprogramm einfließen, das in den kommenden Monaten innerhalb der Bundesregierung erarbeitet wird.
Die Eröffnungsbilanz Klimaschutz finden Sie hier (PDF, 3 MB).
(Quelle: BMWi, gekürzt, Stand: 13.01.2022)