IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Strengere Grenzwerte beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen
Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag einer Änderung der 31. Verordnung (BImSchV) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zugestimmt. Diese sieht strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel vor. Mit der Regierungsverordnung werden EU-Vorschriften, genauer die Beschlüsse der EU-Kommission zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bei der Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösungsmitteln, in nationales Recht umgesetzt.
Flüchtige organische Lösemittel werden in vielen technischen Verfahren und Tätigkeiten eingesetzt, so etwa beim Lackieren, Drucken, Beschichten oder der Textilreinigung. Eine Freisetzung der Mittel kann gesundheitsgefährdend wirken und bei hoher Sonneneinstrahlung für die Bildung von Ozon mitverantwortlich sein. Die strengeren Grenzwerte sollen negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie auf Seiten des Bundestages.