IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Novelle des Gesetzes über Umwelt-Verträglichkeitsprüfung
Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde am 20.07 2017 veröffentlicht. Mit dem Gesetz setzt die Bundesrepublik die UVP-Richtlinie um und passt zahlreiche Regelungen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an. Das UVPG gibt vor, für welche Vorhaben und wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) durchzuführen sind. Dies trifft Unternehmen, wenn sie bspw. größere Anlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie errichten oder Infrastrukturvorhaben umsetzen. Da schon kleinste Verfahrensfehler bei der Anwendung des UVPG zur Aufhebung von Zulassungsentscheidungen führen können, besitzt das UVPG eine hohe Relevanz für diese Unternehmen.
Erweitert werden im UVPG nun u. a. Kriterien an die UVP-Vorprüfung, anhand derer Behörden beurteilen sollen, ob ein Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Dafür wird nun eine 6-Wochenfrist eingeführt, innerhalb derer die Behörde festlegen sollen, ob eine UVP durchgeführt werden muss. Auch die bei einer UVP zu prüfenden Schutzgüter werden erweitert: Zukünftig sollen auch Flächenschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken betrachtet werden. Alle UVP-Berichte sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sollen zukünftig in ein zentrales Internetportal eingestellt werden.
Die IHK-Organisation hatte das Änderungsgesetz unterstützt, da es zahlreiche Unsicherheiten bei der Anwendung des bisherigen Rechts beseitigt. Kritisiert wurde dagegen, dass die Gesetzesänderung nicht dazu genutzt wurde, die Zahl der Vorprüfungen zu reduzieren, indem Änderungen an den Schwellenwerten zur Vorprüfung oder Erleichterungen für Anlagen an EMAS-registrierten Unternehmensstandorten bestimmt worden wären. Diese Forderungen wurden vom Bundestag in einer Entschließung aufgenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in der kommenden Legislaturperiode entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Nicht entschieden wurde im Bundestag über die Frage des Umfangs der im zentralen Internetportal zu veröffentlichenden Unterlagen. Hier wird ein Beschluss des Bundesrates frühestens im September erwartet.
Nicht entschieden wurde im Bundestag über die Frage des Umfangs der im zentralen Internetportal zu veröffentlichenden Unterlagen. Hier wird ein Beschluss des Bundesrates frühestens im September erwartet.