IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

12. BImSchV: Novelle der Störfallverordnung in Kraft getreten

Am 14. Januar 2017 trat eine kleine Novelle der Störfallverordnung (12. BImSchV) in Kraft. Sie dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Die neuen Regelungen ergänzen die Zusatzbestimmungen, die in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen wurden und seit 5.12.2016 gelten. Damit gelten nun deutlich erweiterte Anforderungen an das Genehmigungsverfahren.
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • Anpassung des Anwendungsbereichs an das europäische Chemikalienrecht
  • Erweiterte Mitteilungspflichten, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und deren Zugang zu Gerichten
  • Neues Anzeigeverfahren und Genehmigungsverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Präzisierung zahlreicher Formulierungen in der Verordnung zur Berücksichtigung des angemessenen Sicherheitsabstandes und zu Überwachungs- und Berichtspflichten der Betreiber
  • Ermächtigungsgrundlage für eine „TA Abstand“
Die nächsten Schritte sind jetzt die Erarbeitung der „TA Abstand“ sowie eine Verwaltungsvorschrift zum neuen Anzeigeverfahren gemäß § 23a BImSchG. Zu letzterem hatte der Bundestag die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, um die Bürokratiekosten für betroffene Unternehmen gering zu halten.