IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
42. BImSchV: IHK-Sachverständige
Der DIHK-Arbeitskreis Sachverständigenwesen hat die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider" verabschiedet. In ihnen sind die fachlichen Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung von Sachverständigen durch IHKs niedergelegt. Erste Überprüfungen von Antragstellern werden voraussichtlich Ende Juni und Mitte Juli durchgeführt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet „Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider" können die Überprüfung dieser Anlagen nach § 14 der 42. BImSchV durchführen. Diese neue Verordnung trat im August 2017 in Kraft. Erste Anlagen müssen bis August 2019 durchgeführt werden.
Die öffentlichen bestellen und vereidigten Sachverständigen werden ab ihrer Bestellung im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis unter veröffentlicht.