IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

BVT-Schlussfolgerungen zu Großfeuerungsanlagen verabschiedet

Die EU-Mitgliedsstaaten haben in ihrem Ausschuss zu Artikel 75 der Industrieemissions-Richtlinie Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Technologien (BVT) angenommen. Die dort definierten Anforderungen gelten für Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss Deutschland sie innerhalb von vier Jahren umsetzen.
Im sogenannten Artikel 75-Ausschuss stimmen die Mitgliedsstaaten über die von der EU-Kommission mit Experten (Artikel 13-Forum) erarbeiteten BVT-Merkblätter ab. Am 28.4.2017 wurde das umstrittene BVT-Merkblatt für Großfeuerungsanlagen (LCP) mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Deutschland und einige andere Mitgliedsstaaten hatten sich gegen die darin enthaltenen Emissionswerte für Stickoxid ausgesprochen.
Nach der Veröffentlichung haben die Mitgliedsstaaten vier Jahre Zeit, die Anforderungen umzusetzen. In Deutschland wird dies in der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) erfolgen.
Die Bundesregierung kann bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen einen Spielraum innerhalb definierter Emissionsbandbreiten nutzen. Auch können Behörden den Anlagenbetreibern befristet Ausnahmen von den noch zu definierenden Emissionsgrenzwerten gewähren.