Für Behörden und Anlagenbetreiber
Auslegung der 44. BImSchV über mittelgroße Feuerungsanlagen
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat Anfang 2022 ihre Auslegungshinweise zur Umsetzung der 44. BImSchV veröffentlicht. Thematisiert werden u. a. Ausnahmen vom Anwendungsbereich, emissionsrelevante Änderungen, Aggregationsregeln, Formaldehyd- und andere Grenzwerte, Schornsteinfeger-Bestätigungen, Fristen und Redaktionsfehler in der Verordnung
Das 38-seitige Auslegungspapier ist hier auf der LAI-Homepage abrufbar.
Hinweis: Die „Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)“ gilt für Neuanlagen seit 2019; für damals schon bestehende Anlagen gelten Übergangsbestimmungen bis Ende 2024. Soweit bestehende Anlagen erstmals messpflichtig werden, mussten an bestehenden Anlagen bis 20.06.2020 bzw. müssen bis 20.06.2022 Erstmessungen durchgeführt werden.